Allein in Stuttgart wurden laut der Umfrage von März bis Ende Juni 4666 Bußgeldbescheide erlassen. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

In Baden-Württemberg unterscheidet sich die Anzahl der Bußgeldverfahren wegen Corona-Verstößen deutlich. Auch die Höhe der Strafen fällt in den Städten unterschiedlich aus.

Stuttgart - Die Häufigkeit der Corona-Bußgeldverfahren unterscheidet sich in Baden-Württemberg deutlich von Stadt zu Stadt. Das ist das Ergebnis einer Umfrage des Innenministeriums unter mehreren großen Städten im Land, über die die „Bild“ (Montag) berichtet. Die FDP im Landtag hatte sich nach den Zahlen erkundigt. Allein in Stuttgart wurden demnach von März bis Ende Juni 4666 Bußgeldbescheide erlassen, in Karlsruhe 1230 und in Ulm 745.

Pro Regierungsbezirk wurden laut Innenministerium ein Stadtkreis und vier weitere große Kreisstädte abgefragt. Der Umfrage zufolge gibt es bei der Zahl der Bußgeldbescheide aber auch im Verhältnis zur Einwohnerzahl deutliche Unterschiede. So wurden in Schwäbisch Hall mit rund 41.000 Einwohnern 29 Bußgeldbescheide erlassen. In Tuttlingen, wo weniger Menschen leben, waren es 590 Bescheide.

Die Landesregierung habe versäumt, Vorkehrungen für eine landesweit einheitliche Praxis bei der Verhängung von Bußgeldern zu treffen, kritisierte FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke. Auch die Höhe der Bußgelder schwanke stark: In Mannheim liege das durchschnittliche Bußgeld bei etwa 200 Euro, in Friedrichshafen dagegen bei unter 60 Euro, sagte Rülke. Die Landesregierung müsse die zuständigen Behörden anweisen, einheitlicher und mit mehr Augenmaß zu agieren. „Es ist unverhältnismäßig, wenn kleinste Erstverstöße gegen das Abstandsgebot mit horrenden Bußgeldern von 500 Euro und mehr geahndet wurden.“