Hinweisschild mit Corona-Regeln: Auch nach schrittweisen Auslaufen vieler bisheriger Vorschriften soll es einen Basisschutz geben. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Infektionszahlen in Deutschland sind immer noch hoch, doch die Zeichen stehen politisch klar auf Entspannung. Bund und Länder zurren dafür einen Stufenplan fest. Entwarnung geben sie aber noch nicht.

In der Corona-Pandemie rückt die Frage in den Mittelpunkt, welche Schutzmaßnahmen nach dem 19. März noch möglich sein sollen. Bund und Länder haben einen Fahrplan für schrittweise Lockerungen innerhalb der nächsten vier Wochen beschlossen. Die Maßnahmen im Einzelnen:

Basisschutz

Gewisse Absicherungen sollen auch im Frühling noch bleiben. So soll es einen Corona-Basisschutz mit Maskenpflichten in Innenräumen, Bussen und Bahnen sowie mit Tests möglich bleiben. Dafür wird eine bundesweite Rechtsgrundlage angestrebt.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte den Ländern zugesichert, er werde sich dafür einsetzen, dass auch nach dem Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes am 19. März Regelungen zu Masken, Abstand und anderen Schutzmaßnahmen aufgegriffen werden könnten.

Aus Sicht der Länder muss ein guter Basisschutz sofort verfügbar sein. Maßnahmen wie Maskenpflichten, Abstandsgebote und Testvorgaben seien auch für Schulen und Kitas notwendig.

Stufenweiser Wegfall von Beschränkungen

Handel

In der ersten Stufe fallen in den kommenden Tagen in den Ländern die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sowie 2G-Regeln im Handel – diese sind allerdings in einigen Bundesländern bereits abgeschafft worden. Vorgeschrieben bleiben sollen aber medizinische Masken.

Gastronomie und Hotellerie

In einem zweiten Schritt soll ab 4. März der Zugang zu Gastronomie und Hotellerie nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch schon mit einem negativem Test (3G – (geimpft, genesen, getestet) möglich werden.

Dann sollen auch Diskotheken und Bars mit einer 2G-Plus-Regel wieder öffnen können und neue Obergrenzen für Großveranstaltungen gelten.

Großveranstaltungen

Bei Großveranstaltungen auch im Sport sollen mehr geimpfte oder genesene Zuschauer (2G) zugelassen werden können als bisher – drinnen maximal 6000 Menschen, draußen höchstens bis zu 25 000 Menschen.

Wann genau einzelne Einschränkungen konkret wegfallen, ist abhängig von der jeweiligen Umsetzung in den Landes-Verordnungen.

Freedom Day

In einem dritten und letzten Schritt zum 20. März sollen dann „alle tiefgreifenderen“ Maßnahmen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Der Kanzler erklärte, dass er von Begriffen wie „Freedom Day“ nicht halte. Sie wären dem Ernst der Lage nicht angemessen.

Baden-Württemberg pocht darauf, die bestehende Rechtsgrundlage für Schutzmaßnahmen generell um drei Monate zu verlängern. Bayern stellt sich hinter die beschlossene Impfpflicht in Alten- und Pflegeheimen, verlangt aber eine rasche Klärung offener Fragen.

Reisen

Bund und Länder vereinbarten auch, Regelungen zu ausländischen „Hochrisikogebieten“ anzupassen, die Quarantäne-Anforderungen für Urlauber mit sich bringen. Damit solle das Reisen für Familien erleichtert werden, da Kinder unter zwölf Jahren oft nicht geimpft seien und sie daher einer Quarantäne nicht entgehen könnten.