Kein Pardon: Die Zufahrt zum Kappelberg ist wegen Corona gesperrt. Foto: Patricia Sigerist

Gesellige Treffen auf dem Kappelberg, lustige Runden im Skaterpark oder Picknicks auf dem Guntram-Palm-Platz sollen wegen der rasanten Ausbreitung des Erregers auch über Ostern unter Strafe gestellt werden. Hohe Bußgelder auch für gesellige Treffen.

Fellbach - Eine Haarwäsche für eine Bekannte könnte für die Betreiberin eines Friseursalons in Fellbach zu einem teuren Freundschaftsdienst werden. Denn das Ordnungsamt der Stadt hat das hell erleuchtete Schaufenster am Mittwoch als rechtswidrige Betriebsaufnahme gewertet – und den Laden umgehend wieder geschlossen.

Verstöße gegen Corona-Schutzmaßnahmen können auch in anderen Fällen richtig ins Geld gehen

Obwohl sich offenbar nur drei Frauen in dem Geschäft aufhielten und von regulären Öffnungszeiten keine Rede sein konnte, erwartet die Inhaberin des Friseursalons nun ein sattes Bußgeld. Nach dem vom Land Baden-Württemberg aufgesetzten Strafenkatalog für Corona-Vergehen schlägt die Haarwäsche mit mindestens 2500 Euro zu Buche. Denn zum eigentlichen Bußgeld kommen laut Hans-Jürgen Mayer vom Ordnungsamt noch entsprechenden Gebühren. Unter dem Betrag darf die Stadt gar nicht bleiben: „Die Bußgeldspanne beträgt in diesem Fall 2500 bis 5000 Euro – plus Gebühren“, erläutert der stellvertretende Leiter der städtischen Behörde.

Verstöße gegen Corona-Schutzmaßnahmen können auch in anderen Fällen richtig ins Geld gehen. Gesellige Treffen auf dem Kappelberg, lustige Runden im Skaterpark oder Picknicks auf dem Guntram-Palm-Platz sollen wegen der rasanten Ausbreitung des Erregers auch über Ostern unter Strafe gestellt werden. Wer zu zehnt im Park der Schwabenlandhalle den Feierabend genossen, gemeinsam Fußball spielt oder die Oma heimlich im Seniorenheim besucht, muss sich auf satte Bußgelder gefasst machen.

Die einschlägigen Plätze sollen schon jetzt am Wochenende regelmäßig mit Streifen überwacht werden

„Grundsätzlich gilt, dass sich jeder in der Natur bewegen darf – allerdings nur allein oder mit einer weiteren Person“, stellte Ordnungsamtsleiter Peter Bigalk klar. Drei Personen sind bereits einer zu viel – nur bei Familien wird offenbar ein Auge zugedrückt. Ansonsten gilt für die Polizei und den kommunalen Ordnungsdienst eine Null-Toleranz-Politik. Wer sich nicht ans landesweit ausgesprochene Kontaktverbot hält, muss mit immerhin dreistelligen Bußgeldern rechnen. Und: Das Ordnungsamt kündigt nicht nur im Stadtgebiet scharfe Kontrollen an. Die einschlägigen Plätze sollen schon jetzt am Wochenende regelmäßig mit Streifen überwacht werden, auch beim Fahrverbot am Kappelberg will die Stadt konsequent sein. „Wir wissen, dass gerade bei schönem Wetter viele Sport treiben, die Natur genießen oder einfach ein bisschen Abwechslung suchen. Trotzdem müssen die Verordnungen auch eingehalten werden, denn sie retten Leben“, betont Ordnungsamtsleiter Peter Bigalk. Während der überwiegende Teil der Bürgerschaft sich zurücknehme und „um Abstand bemüht“ sei, gebe es immer noch Zeitgenossen mit dem Drang, die Lage auszureizen.

Erst am vergangenen Wochenende hatten städtische Mitarbeiter ein Verbotsschild auf Höhe der Kelter der Fellbacher Weingärtner platziert

Nach wie vor werde mit Autos über die gesperrten Weinbergwege gefahren, über fremde Grundstücke gejoggt oder mit dem Mountainbike quer durch die Rebhänge gebrettert. „Allein in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag haben die Ordnungsbehörden mehr als 20 Autofahrer am Kappelberg verwarnt“, berichtet Bigalk von der Bilanz einer Kontrollaktion. Erst am vergangenen Wochenende hatten städtische Mitarbeiter ein Verbotsschild auf Höhe der Kelter der Fellbacher Weingärtner platziert, um den ausufernden Freizeitverkehr zum Fellbacher Haushügel einzudämmen. Die Polizei sprach etwa 80 Verwarnungen aus, weil Autos und Motorräder das Fahrverbot ignorierten und dennoch über die kurvige Strecke brausten. Ähnliche Kontrollaktionen sind auch jetzt wieder geplant.

Bei der Überwachung der Plätze im Stadtgebiet hat die Ordnungsbehörde bisher 23 Verstöße gegen das Kontaktverbot festgestellt. Bei einem Verfahren kommt auf jeden der acht Beteiligten ein Bußgeld von mindestens 250 Euro zu. „Mit Gebühren werden das fast 300 Euro – für jeden“, betont Hans-Jürgen Meyer. Sind bei Treffen mehr als 15 Personen beteiligt, gehen die Verfahren an die Staatsanwaltschaft und werden als Straftat gewertet.