Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut will Unternehmen in Baden-Württemberg in der Corona-Krise beispringen. (Archivbild) Foto: Leif Piechowski/XXX Leif-Henrik Piechowski

Bürgschafts- und Kreditprogramme könnten für viele Kleinunternehmer und Selbstständige in der Corona-Krise zu spät kommen. Das Land will nun dafür sorgen, dass sofort Geld in die klammen Kassen kommt.

Stuttgart - Mit einem Soforthilfeprogramm für kleine Unternehmen will die grün-schwarze Landesregierung in der Coronavirus-Krise eine Pleitewelle verhindern. Mehrere Milliarden an Zuschüssen sollen dafür sorgen, dass Selbstständigen und Firmen in den kommenden Wochen finanziell nicht die Puste ausgeht. „Wir haben einen Rettungsschirm aufgespannt, wie es ihn in der Geschichte unseres Landes noch nie gab“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag. Die Details:

Was hat die Regierung jetzt auf den Weg gebracht?

Die „Soforthilfe Corona“, so der Name des Programms, soll Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen stützen, die durch die Krise in Existenznot geraten - etwa weil sie ihr Angebot einstellen oder ihr Geschäft schließen mussten oder die Produktion nicht aufrechterhalten können. Auch Künstler und Kulturschaffende sollen unterstützt werden. „Es müssen weiter Rechnungen bezahlt und Mieten überwiesen werden“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU). Dafür bräuchten die Betroffenen jetzt so schnell wie möglich Geld. Von den fünf Milliarden Euro, die im Südwesten für Wirtschaftshilfen bereitstehen, sind vier Milliarden für die Soforthilfe verfügbar.

Wer soll jetzt Geld bekommen - und wie viel?

Selbstständige ohne Angestellte und Firmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen einmalig bis zu 9000 Euro erhalten können, die sich nicht zurückzahlen müssen. Für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15 000 Euro, Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30 000 Euro bekommen können. Die tatsächliche Summe, die jeder bekommt, ergibt sich aus dem Schaden, der dem Betrieb seit dem 11. März unmittelbar aus der Coronavirus-Krise entstanden ist, zum Beispiel durch den Wegfall des Umsatzes infolge einer Schließung. Dass sie dadurch wirklich in eine existenzbedrohliche Schieflage geraten sind, müssen die Unternehmer in einer eidesstattlichen Versicherung bestätigen.

Wie soll das Verfahren ablaufen?

„Uns ist der Ernst der Lage bewusst“, sagte Hoffmeister-Kraut. Deswegen solle das Geld so unkompliziert und schnell wie möglich fließen. Betroffene können sich ab Mittwochabend an die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern in ihrer Region wenden. Diese nehmen die elektronisch zu stellenden Anträge entgegen und prüfen sie. Letztlich bewilligt und ausgezahlt wird der Zuschuss dann von der Förderbank des Landes, der L-Bank.

Was ist mit dem Hilfsprogramm des Bundes?

Auch der Bund hat finanzielle Soforthilfe in Aussicht gestellt, ist aber in der Umsetzung noch nicht so weit. Natürlich seien die Programme aber aufeinander abgestimmt, sagte Hoffmeister-Kraut. Für Selbstständige und für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten seien die Konditionen auch gleich. „Das heißt: Wir werden, sobald das Bundesgeld zur Verfügung steht, das Landesprogramm in diesen Bereichen zurückfahren und diese Gelder dann für andere Bereiche zur Verfügung stellen“, erklärte die Ministerin. Für Firmen mit bis zu 50 Beschäftigten etwa gibt es kein Geld vom Bund. Das Verfahren zur Beantragung bleibt ohnehin gleich, egal von wem am Ende das Geld kommt. „Wir wollen einen One-Stop-Shop - und das wird auch so kommen“, sagte Hoffmeister-Kraut.

Gibt es noch weitere Hilfen für Unternehmen?

Die Soforthilfe, so machten Kretschmann und Hoffmeister-Kraut am Dienstag noch einmal deutlich, sind nur ein Teil einer ganzen Reihe von Maßnahmen. Derzeit werde parallel auch an einem Beteiligungsfonds gearbeitet, zudem soll es ein Online-Krisenberatungsprogramm geben. Spezielle Bürgschaftsprogramme wurden bereits aufgelegt, auch auf Steuerstundungen für Unternehmen hat sich die Regierung geeinigt.