In Zeiten von Corona gelten bestimmte Regeln in der Gastronomie. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Laut einer neuen Rechtsverordnung sind nun auch Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern verboten. Für Gaststätten gelten besondere Regeln.

Stuttgart - Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wird der Betrieb von Gaststätten im Land grundsätzlich untersagt - es sei denn, die Plätze für die Gäste werden so angeordnet, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist.

Das teilte das Staatsministerium am Montag mit. Außerdem müssen im Fall von Infektionen für einen Zeitraum von einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Laut einer neuen Rechtsverordnung sind zudem nun auch Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern verboten. Darüber hinaus gelte die dringende Empfehlung, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen - auch etwa Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen.