Insbesondere Mädchen mit langen Haaren hätten ein Problem, dürften sie sich nach dem Schwimmunterricht nicht die Haare föhnen. Foto: dpa/Roland Weihrauch

Trotz der anhaltenden Pandemie sollen Schulkinder in diesem Herbst wieder Schwimmunterricht bekommen. Für Eltern und auch für manchen Verantwortlichen gibt es da aber noch viele Fragezeichen.

Filderstadt/Leinfelden-Echterdingen - Das Thema hat Wellen geschlagen. Viele Eltern sind ohnehin skeptisch, ob und wie lange der Regelbetrieb der Schulen unter Pandemie-Bedingungen Bestand haben wird. Und auch die Schulen haben bereits Vorbereitungen für eine eventuelle zweite Homeschooling-Phase getroffen, die dann aber – so die Hoffnung – nur einzelne Klassen trifft. Einig sind sich alle Beteiligten, dass eine zweite Komplettschließung der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen verhindert werden muss. Umso mehr wundern sich manche Eltern, dass Schwimmen wieder auf dem Stundenplan steht.

In Leinfelden-Echterdingen kam das Thema in der vergangenen Woche in einer Ausschusssitzung aufs Tapet. Dabei ging es zum einem um die Frage, ob es überhaupt genügend Kapazitäten für das Schulschwimmen gibt. Schließlich ist das Leinfeldener Hallenbad nach wie vor geschlossen. Nicht weil eine Sanierung ansteht, sondern weil es sehr klein ist und die Corona-Abstandsregeln daher nur schwer eingehalten werden können, insbesondere in den Duschen und Toiletten. Zum anderen ging es im Ausschuss um die Frage, ob die Kinder ihre Haare föhnen können.

In Filderstadt hat der Schwimmunterricht bereits begonnen

Als Hallen- und Freibäder in Baden-Württemberg Mitte Juni wieder öffnen durften, war der Betrieb von Haartrocknern noch grundsätzlich verboten – aus Sorge vor der Verbreitung von Coronaviren. Mittlerweile ist Föhnen aber wieder erlaubt, bestätigt das Kultusministerium auf eine Anfrage unserer Zeitung. Und weiter heißt es in der schriftlichen Stellungnahme: „Bezogen auf das Föhnen sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen zusätzlich zu den generell geltenden Hygienevorgaben der Corona-Verordnungen einzuhalten.“

In der Praxis bedeutet das, dass beim Schwimmunterricht die gleichen Regeln gelten, wie auch sonst an den Schulen in Zeiten der Pandemie. Es gibt kein Abstandsgebot zwischen den Schülern einer Klasse beziehungsweise einer Klassenstufe, jedoch zu anderen Nutzern des Schwimmbades sowie Schülern anderer Sportgruppen und Klassen. Damit sei Sportunterricht möglich, es bestehe die Pflicht zur Teilnahme, stellt das Kultusministerium klar, es gelten lediglich die üblichen Ausschlusskriterien.

In Filderstadt hat der Schwimmunterricht bereits in der vergangenen Woche begonnen. Die Kommune habe ihre Hallenbäder schon Mitte Juni wieder für den Vereinssport und Mitte Juli für die Öffentlichkeit aufgemacht, sagt Jan Meier, der Geschäftsführer der Stadtwerke. Er ergänzt: Damit habe man schon viel Erfahrung im Badebetrieb sammeln können. Mit dem Beginn des neuen Schuljahrs sei in Filderstadt nun auch das Föhnen wieder erlaubt. Grundlage dafür seien die neuen Corona-Verordnungen des Kultusministeriums. „Es war doch völlig klar, dass sich da mit Beginn des Herbstes was ändern muss“, sagt Jan Meier mit Blick auf das nun vorerst abgeschaffte Föhnverbot und fügt hinzu: „Wir können ja nicht eine Corona-Infektion verhindern wollen und eine Erkältung heraufbeschwören, weil die Kinder mit nassen Haaren nach Hause laufen müssen.“

Das Leinfeldener Hallenbad bleibt vorerst wohl noch geschlossen

Die Stuttgarter Hallenbäder öffnen wieder am 5. Oktober. Aus Sicht der Bäderbetriebe könnte dann auch wieder Schulschwimmen stattfinden. Für die Organisation sei aber das Schulverwaltungsamt zuständig, sagt Jutta Silbereisen von den Bäderbetrieben. Mit der Öffnung der Hallenbäder dürfe auch wieder geföhnt werden. Wegen der Corona-Abstandsregeln könne aber vielleicht nicht jeder Föhn genutzt werden.

In Leinfelden-Echterdingen hat Bürgermeister Carl-Gustav Kalbfell den Ausschussmitgliedern einen Bericht zugesagt. Zuvor soll es eine Begehung des Leinfeldener Hallenbades mit der Fachkraft für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit geben. „Jedes Bad ist anders, wir müssen die Einhaltung der Corona-Abstandsregeln gewährleisten“, begründet Kalbfell diesen Schritt. Letztlich sei die Stadt als Betreiber verantwortlich, weshalb man alles sorgfältig prüfe. Kalbfell geht davon aus, dass im Leinfeldener Hallenbad frühestens nach den Herbstferien wieder Schulschwimmen stattfindet. Und er geht davon aus, dass dann auch wieder geföhnt werden darf. Das Hallenbad Goldäcker hingegen habe bereits wieder für Vereine und auch für die Schulen geöffnet.