Die FFP2-Maske gilt als guter Schutz vor Ansteckung. Foto: dpa/Marijan Murat

An diesem Mittwoch wird Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Landtag über die neuen Vorgaben zu Corona in Baden-Württemberg informieren. Einige Details sind bereits bekannt.

Stuttgart - An diesem Mittwoch wird Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Landtag über die neuen Vorgaben der künftigen Coronaverordnung informieren. Manches ist bereits bekannt.

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Kommt doch eine FFP2-Maskenpflicht in Bussen und Bahnen?

In Baden-Württemberg soll wegen der hohen Ansteckungsgefahr durch die Omikron-Variante in Zukunft das Tragen von FFP2-Masken in Bussen und Bahnen vorgeschrieben werden. Damit folgt das Bundesland dem Beispiel von Bayern und Sachsen, die eine FFP2-Maskenpflicht vorschreiben, obwohl der Bund rechtlich zuständig ist.

Welche Regeln sollen sonst noch gelten?

„Wir müssen zu den ganz alten Regeln streng zurückkehren“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. Das seien das Maskentragen, inzwischen das Tragen von FFP2-Masken, und das Abstandhalten.

Wird es Lockerungen geben?

Das ist eher unwahrscheinlich. Kretschmann hat angekündigt, „wir setzen die bisherigen Maßnahmen im Kern fort“. Er vertrete auch in der Omikron-Welle einen „Kurs der Umsicht“. Mit den bisherigen Vorgaben habe man die Ausbreitung der Omikron-Variante in Baden-Württemberg „zumindest verlangsamen“ können. Aber angesichts der hohen Infektionszahlen könne es keine Entwarnung geben.

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Wie kann das Land die bisherigen Einschränkungen fortsetzen?

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von vergangener Woche wird das Land zu dem Stufenplan zurückkehren und das als voraussichtlich rechtswidrig eingestufte „Einfrieren“ der Alarmstufe II beenden. Dennoch werden Lockerungen nicht angestrebt. „Die haben im Zweifel nur drei Tage Bestand“, befürchtet Kretschmann. Er sei dagegen „ein großer Anhänger des Fahrens auf Sicht“. Man werde nicht starr an dem System festhalten, sondern die Maßnahmen innerhalb der Stufen neu austarieren. Das sei jedoch „nicht ganz einfach“. Kretschmann sprach von einer Kopplung der Indikatoren.

Wann kommt die neue Verordnung?

Die Vorschläge der Regierung wird Ministerpräsident Kretschmann an diesem Mittwochmorgen im Parlament vorstellen. Das Sozialministerium arbeitet die Verordnung aus, dann durchläuft sie die Abstimmungsphase mit den einzelnen Ministerien. Voraussichtlich wird sie Ende dieser, spätestens Anfang nächster Woche in Kraft treten.

Wer muss in Quarantäne?

Bereits von diesem Mittwoch an gelten Änderungen bei den Absonderungen. Dann werden auch Genesene mit mindestens einer Impfung als geboostert betrachtet und müssen damit als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Das teilt das Gesundheitsministerium mit. Bisher müssen Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen nicht in Quarantäne, wenn sie geimpft oder genesen beziehungsweise aufgefrischt sind. Bei doppelt Geimpften soll die zweite Impfung nicht weniger als 15 und nicht mehr als 90 Tage zurückliegen, bei Genesenen soll der PCR-Nachweis einer Infektion nicht jünger als 28 und nicht älter als 90 Tage sein.

Wie steht es um das Impfregister?

Baden-Württemberg hat gemeinsam mit Hessen bei dem Bund-Länder-Treffen vom Montag eine Protokollerklärung zu einem Impfregister abgegeben. Das stehe zunächst gar nicht in Zusammenhang mit einer Impfpflicht, sei jedoch „absolut erforderlich“, sagte Winfried Kretschmann. Die beiden Bundesländer fordern den Bund auf, „kurzfristig die Einrichtung eines zentralen Impfregisters zu prüfen“. Damit werde die aktuelle Impfkampagne in Deutschland unterstützt. Mit einem zentralen Impfregister könnte künftigen Infektionswellen effektiver begegnet werden, meinen Kretschmann und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). Auch könnte ein Impfregister mit der Möglichkeit der Verknüpfung mit digitalen Patientenakten „ein zentraler Baustein zur Digitalisierung des Gesundheitswesens“ sein.

Wie geht es mit den Tests weiter?

PCR-Tests sollen vulnerablen Gruppen und ihren Betreuern vorbehalten sein. An Schulen werde das Land ersatzweise „gute Antigenschnelltests“ anbieten, stellte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) in Aussicht.