Hausärztinnen und Hausärzte dürfen von April an gegen das Coronavirus impfen. Foto: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

Hausärzte impfen gegen Corona, für Fahrschüler gelten neue Regeln und die EU legt die Grenze für Trans-Fettsäuren fest: Wir geben eine Übersicht über die neuen Regeln, die von April an gelten.

Stuttgart - Von einer Impf-Offensive gegen das Coronavirus bis hin zu neuen Regeln bei der Führerscheinprüfung stehen im April einige Änderungen an. Wir haben die neuen Regeln aufgelistet, die von kommenden Monat an gelten.

Hausärzte impfen mit gegen Corona

Die Bundesregierung und die Länder wollen von April an auch die Hausarztpraxen in die Impfungen gegen das Coronavirus involvieren. Allerdings wird die Impf-Offensive eher behutsam starten. Der Grund: Noch ist Impfstoff nur in geringen Mengen verfügbar. In dem Beschlusspapier vom Corona-Gipfel am 19. März ist von etwa einem Impftermin pro Woche die Rede. Umgerechnet auf rund 50.000 Hausärzte in Deutschland geht es demnach um eine Größenordnung von 20 Impfdosen pro Praxis - insgesamt rund eine Million Impfdosen. In der letzten Aprilwoche sollen dann jedoch schon fast 3,2 Millionen Impfdosen an Hausarztpraxen gehen.

Automatik-Prüflinge dürfen auch mit Gangschaltung fahren

Angehende Autofahrer dürfen von April an die praktische Führerscheinprüfung auch mit einem Automatikwagen ablegen. Nach der Prüfung dürfen Fahranfänger aber dennoch mit einem Schaltgetriebe fahren. Voraussetzung sind dafür sind laut TÜV-Verband neben der Automatik-Fahrausbildung mindestens zehn Fahrstunden mit einem Schaltwagen und eine 15-minütige Testfahrt bei der Fahrschule. Bislang durften Autofahrer, die nur eine Prüfung mit Automatik abgelegt hatten, kein Auto mit Gangschaltung fahren. Die Regelung soll Fahrschulen unter anderem erleichtern, die Praxis in Elektroautos anzubieten.

Schlachthöfe dürfen nicht auf Leiharbeiter ausweichen

Aufgrund massenhafter Corona-Fälle in deutschen Schlachthöfen hat der Bundestag strengere Vorschriften für die Fleischindustrie beschlossen. Seit Januar ist der Einsatz von Subunternehmen mit Billiglohn-Arbeitern verboten. Damit die Fleischbranche nicht auf Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter ausweicht, wird diese Beschäftigung für Fleischbetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern ab dem 1. April ebenfalls verboten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Die auf drei Jahre befristete Sonderregelung sieht die Möglichkeit vor, Auftragsspitzen auf Grundlage eines Tarifvertrags durch Leiharbeitnehmer aufzufangen - unter strengen Auflagen und nur in der Fleisch-Verarbeitung, nicht beim Schlachten und Zerlegen.

EU legt neuen Grenzwert für Trans-Fettsäuren fest

Vom 2. April an gilt in der Europäischen Union ein neuer Grenzwert für so genannte industrielle Trans-Fettsäuren. Künftig darf der Anteil in Lebensmitteln bei maximal zwei Prozent liegen. Damit folgt die EU den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, die Transfette bis 2023 weitgehend aus Nahrungsmitteln verbannen will. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung führen Lebensmittel mit einem hohen Gehalt an Trans-Fettsäuren unter anderem zu einem Anstieg des Gesamt-Cholesterinspiegels im Blut. Demnach lassen epidemiologische Studien auf einen Zusammenhang zwischen Trans-Fettsäure-Aufnahme und dem Risiko der Entstehung koronarer Herzkrankheiten schließen.

Mehr Geld für Angestellte im öffentlichen Dienst

Die Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst steigen zum 1. April um 1,4 Prozent und ein Jahr später um 1,8 Prozent. Nach tagelangem Ringen hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften im Oktober bei Tarifverhandlungen geeinigt. Trotz schwieriger Ausgangslage mitten in der Coronakrise hatten beide Seiten den Durchbruch für die mehr als zwei Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen als akzeptabel bezeichnet.

Landwirte: Einkommensgrenzen für Zuschuss werden erhöht

Landwirtinnen und Landwirte sollen mit neuen Einkommensgrenzen bei der Alterssicherung entlastet werden. Diese Grenzen werden für einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss zum 1. April angehoben. Bisher wird der Zuschuss bei einem Einkommen von Alleinstehenden bis 15.500 Euro und bei Ehepartnern bis 31.000 Euro im Jahr gewährt. Von April an wird ein Beitragszuschuss bis zu einem Einkommen von 23.688 Euro bei Alleinstehenden und 47.376 Euro bei Eheleuten gewährt. Die Einkommensgrenze wird künftig jährlich an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Der maximal mögliche Zuschuss pro Monat beträgt dabei 60 Prozent des Beitrags, also 155 Euro in den alten und 147 Euro in den neuen Bundesländern.

Mit Material von dpa