Wer kommt zuerst zum Zuge bei der Corona-Schutzimpfung: Lässt sich diese Frage per Verordnung regeln oder muss der Bundestag entscheiden? Foto: dpa/Frank Augstein

Die Opposition will, dass der Bundestag per Gesetz Priorisierungen beschließt, der Koalition reichen dafür ministerielle Verordnungen.

Berlin - Es ist eine politische Debatte darüber entbrannt, ob die Frage, welche Gruppen bei einer Corona-Schutzimpfung zuerst an der Reihe sind, per ministerieller Verordnung festgelegt werden oder ob das Parlament ein eigenes Gesetz dazu verabschieden soll. Die Opposition ist weitgehend für ein parlamentarisches Verfahren und ein Gesetz. So sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Linken, Achim Kessler: „Eine Rechtsverordnung von Gesundheitsminister Spahn ist nicht ausreichend, denn diese Entscheidung wirft sehr ernste ethische Fragen auf, solange die verfügbaren Impfstoffe nicht für die gesamte Bevölkerung ausreichen.“

Warnung vor möglichen Klagen

So sieht das auch der FDP-Bundestagsabgeordnete Andrew Ullmann. Er hält es „aufgrund der größeren Akzeptanz in der Bevölkerung“ für wichtig, dass der Bundestag über diese Frage entscheidet. Das sei eine Aufgabe, „bei der die gesetzgeberische Gewalt in der Pflicht steht und die er nicht delegieren kann“. Ullmann warnt vor möglichen Klagen, wenn die Entscheidung über Priorisierungen nicht vom Bundestag getroffen werde.

Die Befürworter eines förmlichen Gesetzes sehen sich durch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages bestätigt. Das Gutachten, das unserer Zeitung vorliegt, kommt zu dem Schluss: „Der überwiegend vertretenen Auffassung, wonach die Priorisierung bestimmter Bevölkerungsgruppen beim Zugang zu Impfstoffen eines förmlichen Gesetzes bedarf, das zumindest die wesentlichen Kriterien für die Verteilung eines knappen Impfstoffes regelt, ist zuzustimmen.“

Gutachten sieht Grundrechtsrelevanz

Das Gutachten weist auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Wesentlichkeitslehre hin. Danach sei „insbesondere die Grundrechtsrelevanz einer Maßnahme dafür entscheidend, ob diese durch formelles Gesetz zu regeln ist“. Diese Grundrechtsrelevanz ist bei der vorliegenden Frage kaum zu bestreiten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am Dienstag argumentiert, dass eine Verordnung ausreicht. Die Koalition folgt ihm. CDU-Gesundheitsexperte Michael Hennrich argumentiert, dass der Bundestag ja bereits das Bevölkerungsschutzgesetz beschlossen habe.

Koalition folgt der Argumentation Spahns

Darin ist bereits festgelegt, dass Versicherte einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung haben, „insbesondere dann, wenn sie aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, wenn sie solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen oder wenn sie in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen“.

Damit hat das Parlament die Grundlage für die Priorisierungen geschaffen“, sagt Hennrich. Er verweist auch darauf, dass per Verordnungen schneller auf neue Situationen reagiert werden könne, „etwa wenn sich herausstellt, das ein Impfstoff signifikant besser funktioniert als andere.“ Da sich in der Sache im Prinzip alle Parteien einig seien, sehe er „keinen Raum für eine kontroverse parlamentarische Debatte“.