Mit Abstand darf von Montag an auch wieder in Lokalen gespeist werden. Foto: Gottfried Stoppel

Einmal noch muss die Sieben-Tages-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis unter 100 bleiben, dann sind einige Erleichterungen möglich. Lesen Sie hier, welche das sind, und warum das Lösen der Notbremse jetzt schon sicher ist.

Rems-Murr-Kreis - Schon seit dem vorigen Samstag liegt die auf 100 000 Einwohner heruntergerechnete Zahl der Corona-Infektionen binnen sieben Tagen im Rems-Murr-Kreis unter dem als kritisch eingestuften Wert 100. Fünf Tage in Folge muss dieser unterschritten sein, damit die sogenannte Bundesnotbremse wieder aufgehoben werden kann. Sonn- und Feiertage dürfen nicht mitgerechnet werden, deshalb zählt der Countdown wegen des Pfingstwochenendes erst seit Dienstag. Am Freitag lag die Inzidenz im Rems-Murr-Kreis bei 48. Wenn das Robert-Koch-Institut am Samstagmorgen diesen Wert vermeldet und das Landratsamt das offiziell bekannt gibt, wird am Montag einiges anders. Dann gelten unter anderem folgende Erleichterungen:

Mobilität und Kontakte: Die nächtliche Ausgangssperre wird aufgehoben. Im öffentlichen und privaten Raum dürfen sich bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.

Gastronomie: Bewirtet werden darf von 6 bis 21 Uhr – im Innenbereich ein Gast pro 2,5 Quadratmeter, außen gibt es keine Einschränkungen.

Einzelhandel: Neben Geschäften des täglichen Bedarfs dürfen auch Baumärkte öffnen. Der restliche Einzelhandel muss sich vorerst mit Einzelshopping nach Terminvereinbarung begnügen. Ohne Voranmeldung dürfen zwei Kunden pro 40 Quadratmeter Ladenfläche eintreten, die allerdings ebenfalls einen aktuellen Coronatest vorweisen müssen.

Körpernahe Dienstleistungen sind mit vorheriger Terminbuchung erlaubt, wenn alle Beteiligten eine medizinische Maske tragen. Ist Letzteres nicht möglich – etwa bei einer Rasur – wird ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest benötigt.

Tourismus: Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen sind wieder erlaubt, allerdings müssen Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis alle drei Tage einen negativen Coronatest vorlegen.

Freizeit: Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien mit bis zu 100 Besuchern sind wieder möglich. Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Büchereien, Zoos und Freibäder dürfen öffnen. Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden. Auch „kontaktarmer“ Sport ist außen mit bis zu 20 Personen zulässig.

Weitere Lockerungen sind möglich, wenn die Inzidenz 14 Tage nach Außerkrafttreten der Bundesnotbremse im Durchschnitt weiter sinkt.

Der Landrat Richard Sigel spricht angesichts des Möglichen von einem Lichtblick für die gebeutelte Gastronomie und Kulturszene, warnt aber gleichzeitig: „Jetzt gilt es, das Erreichte nicht zu verspielen: Lassen Sie uns gemeinsam umsichtig bleiben.“ Dann bestehe „eine reelle Chance auf einen Sommer mit mehr Normalität“.