Click& Meet ohne negatives Testergebnis: Ab Montag könnte das im Landkreis wieder möglich sein. Foto: dpa/Roland Weihrauch

Wenn bis dahin die Inzidenz unter 100 bleibt, tritt die Bundesnotbremse außer Kraft.

Kreis Böblingen - Am vergangenen Montag war der Landkreis Böblingen erstmals unter 100 (92,4). Laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes hält sich diese Tendenz aktuell. Bleibt das auch in den kommenden Tagen so, wäre am Samstag, 15. Mai, der fünfte Tag in Folge, an dem diese Marke unterschritten wird. Ab dem übernächsten Tag wäre dann die „Bundesnotbremse“ hinfällig und die Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg treten in Kraft. Das wäre dann im Landkreis Böblingen ab Montag, 17. Mai, der Fall.

Nach derzeitigem Stand der Corona-Verordnung des Landes bedeutet dies folgende Veränderungen:

Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind dann wieder mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, (Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt). Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen am Tag oder bei Nacht. Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf sind geöffnet, der sonstige Einzelhandel darf neben „Click&Collect“ auch „Click&Meet“ anbieten, ohne dass ein negatives Testergebnis vorgezeigt werden muss. Auch nicht medizinisch notwendige körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik- oder Nagelstudio dürfen wieder öffnen; auch hier muss kein tagesaktueller negativer Corona-Test mehr vorgelegt werden.

Für die Schulen gilt weiterhin Testpflicht und Wechselunterricht, sofern und soweit dies zur Wahrung des Mindestabstands erforderlich ist. Nachhilfeunterricht ist in Gruppen bis maximal fünf Schülerinnen wieder möglich. Unterricht in Musik,- Kunst- und Jugendkunstschulen sind im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen möglich. Museen, Gedenkstätten, Galerien, zoologische und botanische Gärten dürfen Besucher nach vorheriger Terminvereinbarung und Dokumentation der Kontaktdaten empfangen, auch hier ohne dass ein tagesaktueller negativer Coronatest erforderlich ist. Sport darf im Freien und auf Außen- und Innensportanlagen kontaktarm mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten ausgeübt werden. (Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen im Freien mit bis zu 20 Kindern kontaktarmen Sport in Gruppen ausüben.)

Zur Gastronomie sieht die derzeitige Verordnung noch keine Änderungen vor. Das Land plant aber gestufte Öffnungsschritte ab einer Inzidenz unter 100, die beispielsweise auch die Außengastronomie mit einbeziehen soll. Die überarbeitete Corona-Verordnung soll laut Aussage des Sozialministeriums am morgigen Donnerstag erlassen werden und am Freitag, 14. Mai, in Kraft treten. Zu den genauen Inhalten kann das Landratsamt daher noch keine Aussage treffen, - im Landkreis Böblingen werden aber diese geänderten Bestimmungen aus genannten Gründen ohnehin erst ab Montag, 17. Mai gelten.

Eine weitere Folge der sinkenden Inzidenzzahlen ist: Die Allgemeinverfügung des Landkreises Böblingen zur Testpflicht in den Kindertageseinrichtungen sieht vor, dass diese außer Kraft tritt, wenn der Inzidenzwert 100 an sieben Tagen in Folge unterschritten wird. Hier zählt jeder Tag. Auch diese sieben Tage wären am Montag, 17. Mai, erfüllt. Es wird mit den Vertretern der Kommunen, in der AG Corona, abgestimmt, wie eine Anschlussregelung aussehen könnte.

Auf der Corona-Informationsseite des Landkreises Böblingen, https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/coronavirus.html, ist die jeweils aktuelle Fassung der Corona-Verordnung des Landes verlinkt, dazu gibt es weitere Informationen. (red)