Das Gesundheitsamt verfolgt nur noch besonders gefährdete Gruppen nach Foto: Stefanie Schlecht

Außerdem des Haushalts müssen im Coronafall künftig nur Menschen daheimbleiben, die in Kontakt mit gefährdeten Gruppen stehen. Eine Priorisierung der Kontaktverfolgung ist eine Folge der neuen Situation mit steigender Anzahl an geimpften und genesenen Personen.

Kreis Böblingen - Die Fallzahlen sind zuletzt wieder stark gestiegen und mit ihnen natürlich die Zahl derer, die als Kontaktpersonen genannt und benachrichtigt werden. Allerdings steigt auch die Zahl der geimpften und genesenen Personen ständig. Deshalb gehe man, entsprechend der Empfehlung des Landesgesundheitsamts, auch im Landkreis Böblingen zu einer Priorisierung der Kontaktnachverfolgung über, teilt das Landratsamt mit.

Besonders gefährdete Gruppen sollen weiter besonders geschützt werden

„Kontaktpersonen werden im häuslichen Umfeld und in vulnerablen, also besonders gefährdeten Bereichen ermittelt“, sagt Thomas Wagner, Dezernent für Verkehr und Ordnung, wo auch das Gesundheitsamt angesiedelt ist. Das bedeutet, Haushaltsangehörige würden in Quarantäne gesetzt und ansonsten nur noch solche Kontaktpersonen, die in besonders sensiblen Bereichen tätig sind, beispielsweise medizinische Berufe, Pflegeeinrichtungen, Schulen oder Kitas. Nicht mehr nachverfolgt würden Kontakte, die sich aus der Arbeit, Vereinen oder dem Fitnessstudio ergeben, von Reisen, Ausflügen oder der Gastronomie, selbstverständlich alle ohne Bezug zu besonders gefährdeten Gruppen.

Im Übrigen hat die oder der jeweils Erkrankte die Pflicht, Kontaktpersonen zu informieren, denen dann empfohlen wird, sich in der Folge gegebenenfalls vorsorglich zunächst abzusondern und nach dem fünften bis siebten Tag testen zu lassen, schreibt die Behörde. Enge Kontaktpersonen, bei denen man ein höheres Infektionsrisiko sieht, sind: Wer mindestens zehn Minuten von Angesicht zu Angesicht mit der infizierten Person Kontakt hatte, direkten Kontakt zu Sekreten oder circa eine halbe Stunde in einem engen oder schlecht gelüfteten Raum mit der Person verbracht hatte.

Formular zur Kontaktpersonenverfolgung zum Download

Wer erfährt, dass er oder sie Kontaktperson einer per PCR-Test positiv getesteten Person ist, kann sich mittels eines neuen Formulars auf der Homepage des Landkreises selbst registrieren. Die Meldung geht dem Gesundheitsamt zu und dieses wird sich so zeitnah wie möglich melden und das weitere Vorgehen besprechen. Insbesondere erhält die- oder derjenige dann schriftlich eine Quarantäne-Anordung, die wiederum für Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nötig sind.

Wichtig: Vollständig geimpfte und symptomlose Personen müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn sie Kontakt zu einem Covid-19-Fall hatten.