Angela Merkel ringt mit den Ministerpräsidenten um Wege aus der Corona-Krise. Foto: dpa/Jesco Denzel

Anders als zu Ostern im vergangenen Jahr diskutieren die Länderchefs diesmal darüber, Verwandtenbesuche an den Feiertagen zu ermöglichen. Das ist der aktuelle Stand der Corona-Verhandlungen.

Berlin - Es ist nicht so, dass sich in den Runden der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin zur Pandemiebekämpfung irgendeine Art von Routine einschleichen könnte. Zu unterschiedlich sind die Entwicklungen in den Ländern, zu groß auch der Druck, der auf den Handelnden lastet. Dabei hat es wohl noch keine Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) gegeben, in der ein solcher Stapel an strittigen Themen abzuarbeiten war wie an diesem Montag: der Umgang mit Schulen, mit Unternehmen, mit dem zu vermeidenden Osterreiseverkehr oder das kurz vor der Sitzung aufgekommene Thema nächtliche Ausgangssperren.

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Einig waren sich die Teilnehmer der Runde, dass sich die Pandemie wieder in einer Phase „exponentieller Dynamik“ befinde. Das bedeute, „dass ohne deutlich einschränkende Maßnahmen die Zahl der Neuinfektionen so schnell steigen würde, dass bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist“, heißt es einleitend in dem Beschluss, über dessen nähere Ausgestaltung bis spät in den Montagabend hinein gerungen werden sollte. Das ist der aktuelle Stand der Verhandlungen:

Verlängerung des Lockdowns

Alle bereits beschlossenen Einschränkungen für private Treffen, aber auch für den Handel und die Gastronomie bleiben im Prinzip mindestens bis zum 18. April bestehen.

Die Notbremse

Die in der vergangenen Konferenz der Ministerpräsidenten vereinbarten Lockerungsschritte standen unter dem Vorbehalt einer Notbremsen-Regelung. Diese wird ausdrücklich bekräftigt. Für die vereinbarten Öffnungsschritte war als Voraussetzung vereinbart worden, dass in der betreffenden Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner erreicht wird. Die Länderchefs unterstreichen in ihrem Beschluss, dass zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen auch unterhalb dieser Schwelle ausscheiden.

Schulen und Kindertagesstätten

Die Runde bekräftigte ihr Ziel, flächendeckende Schnelltests in Schulen und Kitas einzuführen. Jeden Schüler und jede Lehrkraft zweimal in der Woche zu testen ist die Zielmarke. Umstritten blieb in der MPK zunächst die strikte Regelung, Schulen und Kitas, die diese zweifache Testung pro Woche nicht garantieren können, wieder zu schließen oder gar nicht erst zu öffnen. Gerungen wurde auch über die automatische Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200.

Reisen und Urlaub zur Osterzeit

Anders als beim Lockdown über Ostern des vergangenen Jahres diskutierten die Länderchefs diesmal darüber, Verwandtenbesuche zu ermöglichen. Die den Beratungen zugrunde liegende Tischvorlage sah vor, vom 2. bis 5. April ausnahmsweise Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis plus Kinder bis 14 Jahre zu ermöglichen. Als zugehörig zum engsten Familienkreis zählen dabei: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder. Auch darüber wurde zunächst noch diskutiert.

Die Länderchefs und die Kanzlerin appellieren an alle Bürger, auch über die Ostertage auf nicht zwingend notwendige Reisen, ob im Inland oder ins Ausland, zu verzichten. Sie weisen darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung sowie eine zehntägige Quarantänepflicht bestehen. Lange beraten wurde noch über die Frage, ob Urlaubsreisen ins Ausland grundsätzlich und unabhängig von den Fallzahlen im Zielland mit einer Quarantäne und Testpflicht vor Rückreise und bei Einreise nach Deutschland verbunden sein sollen. Einige Bundesländer hatten sich zudem für die Möglichkeit eines sogenannten kontaktarmen Urlaubs im jeweils eigenen Bundesland starkgemacht. Dabei sollen die Kontaktbeschränkungen und strenge Hygieneauflagen, einschließlich Testpflichten, beachtet werden (siehe Text unten). Das Konzept würde für Urlaub in Apartments und Ferienwohnungen oder für Wohnwagen und Wohnmobile auf entsprechenden Campingplätzen gelten. Ein Ergebnis der Beratungen zu diesem Punkt lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.

Die Unternehmen

Vor allem die SPD-geführten Bundesländer hatten vorgebracht, man könne nicht Schulen mit dem Argument fehlender Testmöglichkeiten schließen und zugleich nichts zu den Unternehmen sagen, bei denen ja auch eine zweimalige Testung der Mitarbeiter pro Woche angestrebt wird. Der Beschlusstext weist nun darauf hin, dass sich nach Umfrage der Industrie- und Handelskammer 70 Prozent der Unternehmen an der Teststrategie beteiligen wollen. Anfang April haben die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht angekündigt. Erst auf dieser Grundlage wolle die Bundesregierung entscheiden, inwieweit ergänzender Handlungsbedarf bestehe, heißt es in dem MPK-Beschluss.

Die Corona-Warn-App

Eigentlich sollte die Warn-App ja ein entscheidender Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung sein. Ihr tatsächlicher Beitrag ist aber noch unbefriedigend gering. Kanzlerin und Länderchefs kündigen nun an, dass die App „im Laufe des April“ um weitere Funktionen ergänzt wird. So soll es möglich sein, anonym Events wie private Geburtstagsfeiern zu registrieren, zu denen sich Teilnehmer dann digital einchecken können. Bei einem positiven Coronafall im Anschluss an die Veranstaltung würden dann alle Teilnehmer gewarnt. Damit ließe sich schneller auf sogenannte Infektionscluster reagieren.