Bis maximal März 2022: Die Auszahlung von Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise soll verlängert werden. Foto: dpa/Jens Büttner

Mit Kurzarbeit durch die Corona-Krise: Gegen Arbeitslosigkeit in besonders durch die Pandemie betroffenen Branchen hilft der Staat mit Milliarden für Kurzarbeitergeld. Doch wie lange noch – und unter welchen Bedingungen?

Berlin - Unternehmen und Arbeitnehmer in Deutschland sollen wahrscheinlich noch mehr als eineinhalb Jahre lang durch erleichterte Kurzarbeit besser mit den Corona-Folgen fertig werden können. Ein entsprechender Vorschlag von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) war vor einem Spitzentreffen der Koalition an diesem Dienstag aber noch Gegenstand intensiver Verhandlungen zwischen Union und SPD, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen erfuhr.

 

Heils Vorschlag sieht die Auszahlung das Kurzarbeitergeldes wegen der Corona-Krise bis maximal März 2022 vor. Die Laufzeit soll auf höchstens 24 Monate verlängert werden. Die Bezugsdauer soll in Monatsschritten aber kleiner ausfallen, je nachdem, wie spät ein Unternehmen seit Beginn der Lockerungen der Corona-Beschränkungen im Mai mit der Kurzarbeit begonnen hat. Bei Kurzarbeit-Beginn im März 2021 soll die Bezugsdauer demnach dann noch 13 Monate betragen. Danach soll die maximale Laufzeit dann wieder 12 Monate wie regulär dauern.

Ringen um Laufzeit

Ähnliche Staffelungen gelten etwa für die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) für Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Verstärkt verknüpft werden soll Kurzarbeit mit einer Weiterqualifizierung der Beschäftigten - verpflichtend soll dies aber nicht sein. Erwartet wird, dass die Spitzen der Koalition die Verlängerung des Kurzarbeitergelds an diesem Dienstag gemeinsam mit anderen Themen beschließen und das Bundeskabinett am Tag darauf dann grünes Licht dafür gibt.

Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent. Die Bundesregierung hatte in der Corona-Krise aber beschlossen, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Vom vierten Monat an wird es nun auf 70 beziehungsweise 77 Prozent erhöht, vom siebten Monat an auf 80 beziehungsweise 87 Prozent.

Bedenken gegen eine Verlängerung kommen wegen der möglichen hohen Kosten vor allem von Finanzpolitikern in der Union, wie es hieß. Auch deshalb wird nach Angaben aus Koalitionskreisen hinter den Kulissen noch heftig gerungen um die Laufzeit und den Umfang der Ausweitung.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock sagte, eine bloße Verlängerung greife zu kurz. Die betroffenen Arbeitnehmer bräuchten eine Perspektive über die Pandemie hinaus. „Daher muss die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes gekoppelt sein an eine Qualifizierungsoffensive. Es braucht ein Qualifikations-Kurzarbeitergeld.“

Voraussetzungen sollen verschärft werden

Der Wirtschaftsforscher Michael Hüther sieht keinen Entscheidungsdruck. „Man muss das Pulver auch mal trocken halten“, sagte Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), der „Rheinischen Post“ (Montag). Schließlich gelte die aktuelle Regelung noch bis Ende März 2021. Hüther verwies auf die sich erholende Konjunktur.

Der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann, bekräftigte im Nachrichtenportal „The Pioneer“ seine Forderung, das Kurzarbeitergeld zu verlängern, und sprach sich für eine Steuerfinanzierung dieser Maßnahme aus: „Uns kommt es darauf an, dass sich die Bundesagentur für Arbeit nicht verschulden muss.“

Die Unionsfraktion ist zu einer Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bereit, wenn die Voraussetzungen verschärft werden. Fraktionsvize Carsten Linnemann sagte der „Rheinischen Post“ (Montag): „Wir müssen die Bedingungen nachschärfen, damit Mitnahmeeffekte ausgeschlossen werden.“ Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent des Nettolohns müsse „auf das alte Niveau heruntergefahren werden“.