Guido Wolf lehnt eine verpflichtende Kontrolle der Daten auf Besucherlisten von Wirten ab. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Eine verpflichtende Ausweiskontrollen durch Gaststättenbetreiber zur Überprüfung der Corona-Besucherlisten lehnt Justizminister Guido Wolf kategorisch ab. Wirte seien keine Hilfssheriffs.

Stuttgart - Der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) lehnt verpflichtende Ausweiskontrollen durch Gaststättenbetreiber zur Überprüfung der Corona-Besucherlisten kategorisch ab. „Der Beschluss der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin verlangt ja gerade nur Plausibilitätskontrollen. Darüber sollten wir in Baden-Württemberg nicht hinausgehen“, sagte Wolf am Donnerstag in Stuttgart. Es könne nicht sein, dass sich Gaststättenbetreiber Ausweispapiere aller Gäste vorlegen lassen müssten, um sie mit den Angaben in Kontaktlisten abzugleichen.

Bußgeldregelung im Südwesten noch offen

„Wirte sind keine Hilfssheriffs. Identitätsfeststellungen sind eine klassisch hoheitliche Aufgabe, die wir nicht auf Gastronomiebetreiber abwälzen dürfen.“ Er habe ernste Zweifel, ob eine solche Kontrollpflicht noch verhältnismäßig wäre. Hintergrund ist der Plan, dass Gästen bei falschen persönlichen Angaben künftig ein Bußgeld von mindestens 50 Euro drohen soll.

Wirte und Veranstalter müssten die Angaben künftig „auf Glaubwürdigkeit und Richtigkeit“ überprüfen, hatte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstagabend erklärt. Bei ihrer Schalte hatten sich die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zuvor unter anderem auf das Mindestbußgeld geeinigt. Wie das nun im Südwesten umgesetzt wird, ist völlig offen.