Wer geimpft oder genesen ist, ist von der Ausgangssperre nicht betroffen. Foto: dpa/Lennart Preiss

Im Rems-Murr-Kreis ist die Sieben-Tage-Inzidenz über den Schwellenwert von 500 gestiegen. Deshalb gibt es ab Montag Beschränkungen für Nicht-Immunisierte.

Kirchberg - Die Sieben-Tage-Inzidenz im Rems-Murr-Kreis lag am Samstag und Sonntag, 27. und 28. November, über dem Schwellenwert von 500. Damit gelten nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Zugangsbeschränkungen und Ausgangssperren für nicht-genesene und nicht-geimpfte Personen. Die Regelungen greifen laut dem zuständigen Landratsamt ab Montag, 29. November, 0 Uhr, und betreffen auch die Gemeinde Kirchberg im Rems-Murr-Kreis.

Nicht-immunisierten Kunden ist nun der Zutritt zu Betrieben des Einzelhandels und zu Märkten, mit Ausnahme von Betrieben und Märkten der Grundversorgung, nicht mehr gestattet. „Abholangebote und Lieferdienste sind zulässig“, teilt das Landratsamt mit. Nicht-immunisierten Personen ist außerdem der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder ihrer sonstigen Unterkunft in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nur in Ausnahmefällen erlaubt, unter anderem, wenn eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und Eigentum besteht, um seinen Beruf auszuüben oder aus medizinischen Gründen.