Vor Weihnachten kam es in einem Rastatter Pflegeheim zu einem Corona-Ausbruch. 15 Menschen starben. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufgenommen.
Rastatt/Baden-Baden - Nach Corona-Ausbrüchen in einem Rastatter Pflegeheim mit 15 Toten hat die Staatsanwaltschaft Baden-Baden Ermittlungen unter anderem wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. Das teilte Staatsanwalt Michael Klose am Montag mit. Das Landratsamt Rastatt hatte zuvor Strafanzeige gleich wegen mehrerer Straftatbestände gegen verschiedene Personen des Trägers gestellt.
Die Kreisbehörde sieht laut einer Pressemitteilung unter anderem Anhaltspunkte für fahrlässige Tötung, Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung. Das Landratsamt ist der Ansicht, dass sich das Coronavirus im Pflegeheim ausbreiten konnte, weil Hygieneregeln und Hygienestandards nicht eingehalten wurden.
Keine neuen Bewohner
In der Einrichtung habe es auch Versäumnisse und schwerwiegende Mängel in allen Bereichen der Grund- und Behandlungspflege und im Medikamentenmanagement gegeben. Neue Bewohner dürften nun nicht mehr aufgenommen werden. Bereits in dieser Woche müssten mehrere akut gefährdete Bewohner in andere Einrichtungen verlegt werden, was einer Teilschließung gleich kommt.
In dem Rastatter Pflegeheim sind vor Weihnachten 15 Menschen an oder mit Corona verstorben. Seit Beginn des Ausbruchs wurden von den derzeit 79 Bewohnern 55 positiv auf das Coronavirus getestet.