Der Kunstsammler Cornelius Gurlitt hat seine Bilder dem Kunstmuseum Bern vermacht. Foto: dpa

Am Dienstag war der Kunstsammler Cornelius Gurlitt im Alter von 81 Jahren gestorben, nun hat das Rätselraten um seinen Bilderschatz ein Ende: Gurlitt hat seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Die Staatsanwaltschaft München lässt unterdessen Gurlitts Leichnam untersuchen.

Am Dienstag war der Kunstsammler Cornelius Gurlitt im Alter von 81 Jahren gestorben, nun hat das Rätselraten um seinen Bilderschatz ein Ende: Gurlitt hat seine Sammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Die Staatsanwaltschaft München lässt unterdessen Gurlitts Leichnam untersuchen.

München/Bern - Der gestorbene Kunstsammler Cornelius Gurlitt hat seine umstrittene millionenschwere Sammlung dem Kunstmuseum Bern in der Schweiz vermacht. Die privatrechtliche Stiftung Kunstmuseum Bern wurde laut Testament zur „unbeschränkten und unbeschwerten Alleinerbin eingesetzt“, wie Museumsdirektor Matthias Frehner am Mittwoch mitteilte. Die Nachricht habe eingeschlagen „wie ein Blitz aus heiterem Himmel“, ergänzte er. Es habe „zu keiner Zeit irgendwelche Beziehungen zwischen Herrn Gurlitt und dem Kunstmuseum Bern“ gegeben. Das bayerische Kunstministerium kündigte an, die Sammlung auf ihre Bedeutung für das deutsche Kulturgut zu prüfen.

Gurlitt hinterließ seinen letzten Willen nach Angaben des Münchner Amtsgerichtes bei einem Notar in Baden-Württemberg. Das Gericht wird nun prüfen, ob das Testament gültig ist. Außerdem ordnete das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft München die Obduktion von Gurlitts Leiche an. Die Todesursache sei unklar, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch. „Wir wollen damit klären, wie die Todesursache tatsächlich ist und ob es Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden gab.“ Bislang gebe es dafür aber keine Anzeichen.

Gurlitt, der Sohn von Adolf Hitlers Kunsthändler Hildebrand Gurlitt, war am Dienstag im Alter von 81 Jahren in seiner Münchner Wohnung gestorben - ohne seine geliebten Bilder, die im Februar 2012 beschlagnahmt worden waren, vorher noch einmal zu sehen. Nach Angaben seiner Anwälte waren sein Arzt und ein Pfleger zum Todeszeitpunkt bei ihm. Die Staatsanwaltschaft bezweifelt das. Ein Arzt sei seinen Informationen nach erst nach Gurlitts Tod gerufen worden, sagte Steinkraus-Koch. Das Berner Museumsdirektor zeigte sich „einerseits dankbar und freudig überrascht“. Er wolle aber auch nicht verhehlen, dass das Vermächtnis „eine erhebliche Verantwortung und eine Fülle schwierigster Fragen aufbürdet, Fragen insbesondere rechtlicher und ethischer Natur“.

Zuvor war auch spekuliert worden, dass Gurlitt seine Bilder einem österreichischen Museum vermacht haben könnte. Dass die ausgewählte Institution sich in der Schweiz befindet, könnte weitere gesetzliche Hürden bedeuten. Nach Einschätzung des Erbrechts-Experten Anton Steiner, Präsident des Deutschen Forums für Erbrecht, könnte das „Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes greifen“, wenn die Bilder in ein Nicht-EU-Land gehen sollen.

1280 Bilder waren in Gurlitts Münchner Wohnung gefunden worden

„Das wird dann von Bild zu Bild zu betrachten sein“, sagte er. Es sei unwahrscheinlich, dass die Bilder aus der Gurlitt-Sammlung bereits im „Verzeichnis national wertvolles Kulturgut“ aufgelistet sind. Allerdings kann die Auflistung beantragt werden. „Ob das Gesetz wirklich zur Anwendung kommt, wenn die Bilder nicht verkauft, sondern in einem deutschsprachigen Museum ausgestellt werden sollen, das ist allerdings mehr als fraglich.“

Zuständig wäre in dem Fall das bayerische Kunstministerium. „Unser Ministerium wird deshalb - wie im Gesetz vorgesehen - die Kunstwerke aus dem Besitz des verstorbenen Cornelius Gurlitt unter dem Gesichtspunkt national wertvollen Kulturguts überprüfen müssen und entsprechende Werke auch in diese Liste aufnehmen“, sagte ein Ministeriumssprecher.

Gurlitts Sprecher Stephan Holzinger wollte sich zum Inhalt des Testaments nicht äußern. Unklar ist beispielsweise, ob sich das Testament nur auf die Münchner Sammlung bezieht oder auch auf die Bilder, die erst Anfang Februar 2014 in Gurlitts Salzburger Haus gefunden wurden - darunter auch ein wertvoller Picasso. Sowohl Holzinger als auch das bayerische Justizministerium betonten, dass die Anfang April getroffene Vereinbarung zwischen Gurlitt und dem Staat auch für die Erben Gültigkeit besitzt - auch wenn dies nicht explizit im Vertrag stehe.

Gurlitt hatte der Bundesregierung und dem Freistaat Bayern vertraglich zugesichert, seine Sammlung von Experten untersuchen zu lassen. Unter Nazi-Raubkunstverdacht stehende Werke werde er gegebenenfalls zurückgeben. Die Taskforce Schwabinger Kunstfund geht von 458 verdächtigen Bildern aus, Gurlitt und seine Anwälte sprachen stets von nur rund 40. Insgesamt waren 1280 Bilder in Gurlitts Wohnung in München-Schwabing gefunden worden.

„Die Vereinbarung zwischen Herrn Gurlitt, dem Freistaat Bayern und dem Bund enthält keine genuin erbrechtliche Vereinbarung“, sagte Holzinger zwar. „Es ist jedoch anzunehmen, dass potenzielle Erben von dieser Vereinbarung gebunden sind, weil sie dem ausdrücklichen Willen von Herrn Gurlitt entsprach.“ Das müssten das Gericht oder die potenziellen Erben erbrechtlich näher überprüfen