Beim Concorde-Unglück von Paris starben am 25. Juli 2000 insgesamt 113 Menschen, darunter 97 Deutsche. Foto: AP

Zwölf Jahre nach der Concorde-Katastrophe bei Paris hat ein Berufungsgericht den Schuldspruch gegen die damalige US-Fluggesellschaft Continental Airlines verworfen.

Paris - Spektakuläres Urteil im Prozess um die Concorde-Katastrophe von Paris: Zwölf Jahre nach dem Absturz des Überschalljets mit allein 97 deutschen Todesopfern hat ein Berufungsgericht den strafrechtlichen Schuldspruch gegen die US-Fluggesellschaft Continental Airlines verworfen.

Die Richter sahen es zwar als erwiesen an, dass die Katastrophe durch einen Defekt an einer zuvor gestarteten Continental-Maschine ausgelöst wurde. Dies rechtfertige jedoch keine strafrechtliche Verantwortung, urteilte das Gericht am Donnerstag in Versailles.

Die mittlerweile zum Unternehmen United Continental fusionierte Airline muss demnach lediglich eine Million Euro Schadenersatz an die Concorde-Eigentümerin Air France zahlen. Die französische Gesellschaft hatte zivilrechtlich eine Entschädigung für den erlittenen Imageschaden gefordert.

Beim Absturz des Überschalljets waren am 25. Juli 2000 insgesamt 113 Menschen ums Leben gekommen, darunter 97 Deutsche. Sie wollten mit dem Charterflug der schleswig-holsteinischen Reederei Deilmann nach New York fliegen, um dort eine Kreuzfahrt zu beginnen. Vier der 113 Opfer starben in dem Hotel, in das die Maschine kurz nach dem Start stürzte.

Die Katastrophe läutete das Ende der Flugzeuge ein. Die französischen und britischen „Donnervögel“, die in nur dreieinhalb Stunden von Europa nach New York flogen, wurden 2003 aus dem Betrieb genommen.

Gericht dürfe sich nicht von Mutmaßungen, Gefühlen und Stimmungen leiten lassen

In erster Instanz hatte ein Gericht der Fluggesellschaft und einem ihrer Mitarbeiter vor zwei Jahren die Hauptverantwortung für den Absturz zugeschrieben. Continental war zu einer Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro, der Mitarbeiter zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Richter folgten bereits damals der These, dass die Concorde beim Start über eine Titan-Lamelle gerollt war, die von einer Continental-Maschine abgefallen war. Dabei platzte ein Reifen der Concorde und Gummiteile beschädigten das Flugzeug. Keine zwei Minuten nach dem Abheben krachte die Air-France-Maschine in das Hotel am Flughafen.

Die Continental-Anwälte hatten in dem Verfahren argumentiert, dass die Concorde bereits gebrannt haben könnte, bevor sie über das Metallteil fuhr. Das Gericht dürfe sich nicht von Mutmaßungen, Gefühlen und Stimmungen leiten lassen, sagte Anwalt Olivier Metzner.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen die Erhöhung der Geldstrafe auf den Maximalbetrag von 225 000 Euro gefordert. Sie wollte zudem, dass ein Mitarbeiter der Zivilluftfahrtbehörde DGAC zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wird. Er soll von der Anfälligkeit des Flugzeugs gewusst haben und nicht genügend vor den Risiken gewarnt haben. Das Berufungsgericht hielt diese These für glaubwürdig, lehnte aber eine strafrechtlich Verurteilung aber ab. Es gebe keinen sicheren Kausalzusammenhang zwischen seiner Fahrlässigkeit und dem Unglück.