Die AfD-Fraktion hat sich für ein Verbot von „Combat 18“ ausgesprochen. Foto: Horst Pfeiffer/dpa

Einige Politiker unterschiedlicher Parteien haben sich bereits für ein Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Combat 18“ ausgesprochen. Nun hat sich auch die AfD-Fraktion im Bundestag dazu geäußert.

Berlin - Die AfD-Fraktion im Bundestag hat sich für ein Verbot der rechtsextremen Gruppierung „Combat 18“ ausgesprochen. Die Partei, deren rechtsnationaler „Flügel“ vom Verfassungsschutz als „Verdachtsfall“ im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft wird, formulierte am Dienstag einen entsprechenden Antrag. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, ein Verbot von „Combat 18“ zu prüfen. Zur Begründung hieß es, die Gruppe lehne die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab und sei in ihrer Struktur „auf Terrorismus und gewalttätige Straftaten ausgelegt“.

Auch Politiker anderer Parteien hatten bereits für ein Verbot der Gruppierung geworben. Aus Sicht der Sicherheitsbehörden ist jedoch noch offen, ob man bei „Combat 18“ mit dem Vereinsrecht weiterkommt. Teil der Strategie der Gruppierung ist ihre dezentrale Organisation.

Prüfungen laufen

Die gewaltbereite rechtsextreme Organisation „Combat 18“ gilt als bewaffneter Arm von „Blood and Honour“ und ist in mehreren europäischen Ländern aktiv. Das Neonazi-Netzwerk „Blood & Honour“ (Blut und Ehre) ist in Deutschland verboten. „Combat“ steht im Englischen für Kampf. „18“ gilt als Szenecode für den ersten und den achten Buchstaben im Alphabet, also A und H - die Initialen von Adolf Hitler. Das Bundesinnenministerium prüft nach Angaben von Ressortchef Horst Seehofer (CSU) aktuell Verbote von sechs rechtsextremen Gruppierungen. Um welche Gruppen es geht, sagte Seehofer nicht.

Nach dem Terroranschlag eines Rechtsextremisten vor einer Synagoge in Halle hatten unter anderem SPD-Politiker der AfD vorgeworfen, sie sorge dafür, dass „antisemitisches, rechtsextremistisches Gedankengut auch in den Parlamenten sitzt“. Die AfD-Spitze wies die Vorwürfe zurück.