Am Dienstag hat die - Polizei bei der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream Büros durchsucht. Foto: dpa

Bei „Cum Ex“ bekamen Börsenakteure Steuern erstattet, die sie gar nicht gezahlt hatten. Ob das illegal war und nur dreist, soll bald geklärt werden. Bei der Deutschen Börse kam es nun zu einer Razzia.

Eschborn  - Die Polizei hat bei der Deutsche-Börse-Tochter Clearstream am Dienstag Büros durchsucht. Ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft sagte, es gebe „im Rahmen des Verfahrenskomplexes um die Cum-Ex-Geschäfte Durchsuchungsmaßnahmen bei Beschuldigten“. Aufgrund des Steuergeheimnisses wollte er keine weiteren Angaben machen. Ein Sprecher der Deutschen Börse erklärte, die Durchsuchungen erfolgten „im Rahmen von Ermittlungen gegen Kunden und Mitarbeiter“. Der Dax-Konzern kooperiere „vollumfänglich“ mit den Ermittlungsbehörden. Zu der Frage, welche Büros im Fokus standen, wollte er nichts sagen.

Zuvor hatte das „Handelsblatt“ über die Razzia berichtet. Der Zeitung zufolge geht es um den Verdacht auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Rahmen von Cum-Ex-Geschäften. Clearstream ist eine Abwicklungs- und Verwahrgesellschaft für Börsengeschäfte - das Unternehmen soll laut „Handelsblatt“ Kunden geholfen haben, Kapitalertragssteuern mehrfach erstattet zu bekommen.

Steuerschlupfloch 2012 geschlossen

„Cum-Ex“ gilt als größter Steuerskandal der deutschen Geschichte. Investoren nutzten dabei eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre um Milliardensummen zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Das Steuerschlupfloch wurde im Jahr 2012 geschlossen.

Bisher ist nicht klar, ob so eine Praxis nur moralisch fragwürdig oder auch illegal war. In der kommenden Woche startet vor dem Bonner Landgericht der erste Strafprozess gegen zwei britische Wertpapierhändler - nach einem Urteil und einer anschließenden Revision vor dem Bundesgerichtshof könnte Ende 2020 feststehen, ob „Cum Ex“ eine Straftat und damit illegal war.