Sabine Vogel fuhr von dieser Position aus in die Eberhardstraße und wurde von der Polizei gestoppt, weil sie angeblich über Rot gefahren sei. Foto: Martin Haar Foto:  

Fast kein Verkehrsteilnehmer weiß, wie man sich an der Kreuzung am Tagblattturm in Stuttgart richtig verhält. Sogar die Polizei tat sich schwer und verfolgte irrtümlich Radfahrer, die vermeintlich über Rot fuhren.

Stuttgart - Die Lage in der Innenstadt an der Kreuzung Eberhard-/Tor-/Steinstraße ist verworren. Doch für die Verkehrsbehörde der Stadt ist die Sache ganz klar. Aus Sicht der Experten, die sich die Verkehrssituation an der Kreuzung vor dem Tagblatt-Turm ausgedacht haben, stellen sich keine Fragen. Vor allem aus der Perspektive der Radfahrer sieht die Sache jedoch anders aus.

Hier herrschte bis zuletzt Unsicherheit darüber, wer wann über die Kreuzung fahren darf und für wen welche Ampel gilt. „Die temporäre Verkehrsregelung beruht auf einem aktuellen Baustellenzustand. Die temporäre Verkehrsregelung ist klar und eindeutig und für die Verkehrsteilnehmer bei der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit unmissverständlich erkennbar“, lässt die Verkehrsbehörde mitteilen. Eine Antwort, die so manchen zum Schmunzeln bringen dürfte. Denn selbst die Polizei verlor zuletzt den Überblick an dieser Kreuzung, die aus Sicht von Mitgliedern des ADFC-Kreisverbandes „ein Pfusch und eine Katastrophe“ ist.

Bußgeldbescheid drohte

Doch der Reihe nach: Am Freitagvormittag reihte sich Sabine Vogel, aus der Tübinger Straße kommend, auf Höhe Kaufhof/Tagblatt-Turm zum Links-Abbiegen in die Eberhardstraße Richtung Breuninger ein. Und als der Gegenverkehr es zugelassen hat, radelte sie in die Fahrradstraße. Doch dann schnappte die Falle zu. „Vor der Kreuzung Steinstraße/Eberhardstraße, auf dem Gehweg neben Galeria Kaufhof, standen eine junge Polizistin und ein junger Polizist, in Zivil gekleidet, mit einer Kamera und Funkgeräten. Sie haben beobachtet und gefilmt, ob Fahrradfahrer beim Überqueren der Kreuzung und vor Einfahren in den Abschnitt der Fahrradstraße in der Eberhardstraße eine kleine Ampel beachten, die entweder rot oder orange zeigt oder erlischt“, schildert Vogel ihre Beobachtungen. Und da sie angeblich über eine rote Ampel gefahren sei, wurde sie nach etwa 100 Metern in der Eberhardstraße von weiteren Polizisten angehalten, aufgefordert, sich auszuweisen und schließlich darüber informiert, dass sie einen Bußgeldbescheid erhalten werde.

ADFC unterstützt Radfahrerin in der Sache

Der Schock bei der rechtstreuen Stuttgarterin saß tief. Sie war sich keines Vergehens bewusst. Und erst bei genauerer Erkundung aller Verkehrsschilder und Ampeln stellte sie fest: Da ist ja eine kleine Ampel. Aber gilt die auch für Abbieger in die Eberhardstraße? Zur Klärung bat sie ein halbes Dutzend Experten des ADFC an den vermeintlichen Tatort. Und siehe da: Bei allen gab es keine zwei Meinungen. Diese Ampel, die etwa 20 Meter von der Haltezone der Radfahrer entfernt ist, kann niemals für die Abbieger in die Eberhardstraße gelten. Zudem gibt es keine Haltelinie, die für einen Stopp bei Rot gilt. „Die meisten Radfahrer achten nicht auf die Ampel. Ich weiß nicht, wie lange die Polizei diese Aktion durchgeführt hat, aber es muss zu sehr vielen Bußgeldbescheiden gekommen sein“, sagt Sabine Vogel, die sich mit der Rückendeckung der ADFC-Radexperten immerhin ein wenig sicherer fühlte. Die Entwarnung kam einen Tag später. Auf Anfrage dieser Zeitung ließ die Straßenverkehrsbehörde mitteilen: „Die Ampel (2-Feld-Signal) richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer, die aus dem Streckenzug Tübinger-/Eberhardstraße kommend rechts in die Torstraße in Richtung Wilhelmsplatz abbiegen. Dies ist durch das 2-Feld-Signal mit Haltebalken eindeutig erkennbar. Die nach links in die Fahrradstraße Eberhardstraße einbiegenden Radfahrenden sind von der Ampelregelung nicht betroffen. Die Radfahrenden sind im Zuge der Hauptradroute 1 vom Rechtsabbiegegebot durch Zusatzbeschilderung Rad frei ausgenommen und können über die unterbrochenen Beistrichmarkierung rechtmäßig vor der Haltelinie/Ampel links in die Eberhardstraße abbiegen.“

Polizei kündigt Entschuldigung an

Aus dem Bürokratendeutsch übersetzt heißt das: Sabine Vogel und alle anderen Radfahrer, die an diesem Tag von der Polizei gestoppt wurden, haben alles richtiggemacht. Fragt sich also, ist der Bußgeldbescheid nun rechtens? Und was droht den Radfahrern nun? Antwort Verkehrsbehörde: „Die Beurteilung, ob ein Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist, liegt im Zuständigkeitsbereich der Bußgeldstelle. Beurteilungsmaßstab ist das Vorliegen eines Verkehrsverstoßes, für den der Bußgeldkatalog Sanktionen festsetzt.“ Übersetzt: Wenn die Bußgeldstelle die Regeln der eigenen Verkehrsbehörde ernst nehmen sollte, dürfte den Radfahrern keine Straße drohen.

Ganz anders reagierte die Polizei. Nach interner Prüfung erklärte Sprecher Stefan Keilbach: „Es ist eine verflixte Kreuzung. Unsere Kollegen haben die Lage falsch interpretiert. Gott sei Dank menschelt es bei der Polizei auch.“ Zudem kündigte er an: „Wir werden uns bei Frau Vogel entschuldigen und die Anzeigen bei der Bußgeldstelle wieder einfangen.“

Darüber hinaus gibt es Hoffnung, dass die Verkehrsbehörde der Stadt an dieser Kreuzung irgendwann nacharbeitet, um die Lage übersichtlicher zu gestalten. Die Behörde dazu: „Für den Kreuzungsbereich Eberhard-/Tor-Steinstraße wurde ämterübergreifend eine übersichtliche und klar verständliche Verkehrsplanung erarbeitet, die nach Abschluss der Bauarbeiten als Dauermaßnahme realisiert wird.“ Warum diese Regelung nicht sofort umgesetzt werden kann, ließ man offen.

Für Sabine Vogel und alle anderen Radfahrer ist das erst einmal egal. Ihnen fällt ein Stein vom Herzen, dass sie nun nicht bestraft werden können. Denn wer mit dem Fahrrad über Rot fährt, muss je nach Gefährdungslage mit einem Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro rechnen. Außerdem fällt ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei an.