Ein 40-jähriger Mann ist nach einem Routineeingriff gestorben. Jetzt wurde der behandelnde Arzt freigesprochen. Foto: dpa

Das Amtsgericht Bad Cannstatt hat einen Lungenfacharzt des Rot-Kreuz-Krankenhauses vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.

Stuttgart - Am 10. Januar 2011 geht der 40 Jahre alte Nicolas Klemm ins Rot-Kreuz-Krankenhaus nach Bad Cannstatt, um seinen hartnäckigen Husten untersuchen zu lassen. Zwei Tage später ist der eigentlich gesunde Mann tot – gestorben an einem schweren Hirnschaden. Sechs Jahre später befasst sich das Amtsgericht Bad Cannstatt mit dem Fall. Verantworten muss sich der 54-jährige Lungenspezialist, der bei Nicolas Klemm damals eine Routineuntersuchung vorgenommen hatte.

Der Mediziner hatte einen Strafbefehl über 90 Tagessätze wegen fahrlässiger Tötung bekommen. Er habe gegen die Regeln der ärztlichen Kunst eine Narkose ohne Anästhesisten vorgenommen, die letztlich zu der Hirnschädigung und zum Tod des 40-Jährigen geführt habe. „Ich soll meinen Patienten vermeidbar und vorhersehbar in den Hirntod getrieben haben? Das kann ich so nicht stehenlassen“, sagt der Arzt. Er hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, weshalb er jetzt vor Gericht steht.

Er habe Nicolas Klemm umfassend informiert und dann an dem 40-Jährigen eine Bronchoskopie mit einem flexiblen Tubus vorgenommen, so der Angeklagte. Zuvor sei sein Patient mit dem gebräuchlichen Präparat Propofol sediert und keineswegs narkotisiert worden, so der Mediziner. Es sei ein Tumor festgestellt worden. Gewebeteile wurden entnommen. Dabei sei es zur „stärksten Blutung meiner Laufbahn“ gekommen, sagt der 54-Jährige. Das Notfallteam sei dazugestoßen, man habe die Blutung zu stillen versucht und dabei den 40-Jährigen per Jet-Ventilation durch den flexiblen Tubus beatmet. Die Blutung konnte gestillt werden, Nicolas Klemm wurde aber auch im Laufe des Abends nicht wach. Zwei Tage später starb er im Katharinenhospital, wohin er verlegt worden war.

Zwei Gutachter, zwei Einschätzungen

Der Chefarzt einer Heidelberger Klinik, der als Gutachter in dem Fall fungiert, sagt, der Angeklagte habe Behandlungsfehler gemacht. Die eingesetzte Menge Propofol sei zu hoch für eine Sedierung gewesen, es habe eine Vollnarkose vorgelegen – ohne Spontanatmung des 40-Jährigen. Zudem sei der flexible Tubus für eine Beatmung mittels Jet-Ventilation gar nicht zugelassen. Deshalb hätte der Angeklagte vor der Blutstillung einen anderen Tubus einführen müssen. Sein Vorgehen sei falsch gewesen und habe „in die Katastrophe geführt“, so der Gutachter.

Ein zweiter, von der Richterin bestellter Gutachter aus Hamburg, kommt zum gegenteiligen Ergebnis. Er sehe keinen Behandlungsfehler, der Angeklagte habe in der damaligen Notsituation ein „geeignetes Vorgehen“ an den Tag gelegt.

Die Eltern Nicolas Klemms, beide selbst pensionierte Mediziner, verstehen die Welt nicht mehr. „Ich habe keine Kraft mehr“, sagt Ines Klemm. Sie und ihr Mann hatten den angeklagten Arzt auch vor eine Zivilkammer des Landgerichts Stuttgarts zitiert. Dort wurde ihnen auf Basis des Gutachtens des Hamburger Arztes nahegelegt, die Klage zurückzuziehen – was die Klemms mangels Erfolgsaussicht auch taten.

Staatsanwalt Thomas Hochstein plädiert schließlich auf einen Freispruch. Er sei zwar davon überzeugt, dass der tödliche Hirnschaden Nicolas Klemms darauf zurückzuführen sei, dass er bei der Blutstillung nicht ausreichend beatmet worden sei. Das stelle indes keinen Behandlungsfehler dar, da der Wechsel des Tubus in dieser Situation ebenfalls risikoreich gewesen wäre. „Ein schicksalhafter Verlauf“, so Hochstein. So sieht es auch Verteidiger Axel Sauer. Einzelrichterin Ellen Landgraf verkündet am Mittwochabend das Urteil: Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung.