Hartz IV müsse man nicht abschaffen, aber weiterentwickeln, sagt Rauch. Foto: dpa

Der Regionalchef der Bundesagentur für Arbeit, Christian Rauch, warnt vor überzogenen Erwartungen in staatlich geförderte Beschäftigungsformen. Für einen kleinen Teil der Betroffenen kann der soziale Arbeitsmarkt aber eine neue Chance sein.

Stuttgart - Es ist eine der schwierigsten Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik: Langzeitarbeitslose wieder in Beschäftigung zu bringen. Im Gespräch erläutert Christian Rauch, der Leiter der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Baden-Württemberg, was einer Vermittlung im Wege steht und wie dennoch eine Eingliederung gelingen kann.

Herr Rauch, was halten Sie vom Vorschlag des Berliner Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD) eines „solidarischen Grundeinkommens“ für Langzeitarbeitslose, die gemeinnützige Tätigkeiten ausüben?
Ich teile seine Einschätzung, dass Arbeit sinnstiftend ist und darüber soziale Teilhabe geschieht. Aber Arbeit ist für mich nichts Solidarisches, sondern ein Austausch von Lohn und Leistung. Was mir an Herrn Müllers Ansatz nicht ausreichend durchdacht ist, ist vor allem die Frage, welche Zielgruppe er vor Augen hat.
Was meinen Sie damit?
Geht es ihm um die Menschen, denen durch Beschäftigung eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt gebaut werden kann? Dann könnten sie auch wertschöpfende Tätigkeiten ausüben. Oder geht es um Personen, die aus verschiedenen Gründen darauf keine Aussicht mehr haben? Diese Menschen können Sie auch nicht als Hausmeister im Kindergarten oder als Babysitter beschäftigen.
In Baden-Württemberg gibt es ungefähr 57 000 Langzeitarbeitslose. Wie viele von ihnen sind nicht in den ersten Arbeitsmarkt vermittelbar und wieso nicht?
Wir gehen von einer Zahl zwischen 10 000 und 15 000 aus. In vielen Fällen liegen gleich mehrere Vermittlungshemmnisse gleichzeitig vor. Das geht los bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen; teilweise umfasst die Leistungsfähigkeit der Betroffenen nicht mehr als drei Stunden pro Woche. Dazu kommen oft Schulden, Suchtprobleme und psychologische Beeinträchtigungen.
Hat das Land schon Erfahrungen mit Inte-grationsprogrammen für diese Menschen?
Das haben wir. Im Zeitraum von 2014 bis 2016 sind über den sogenannten Passiv-Aktiv-Tausch gut 1000 Langzeitarbeitslose, die mindestens zwei Jahre arbeitslos waren, in Beschäftigung gekommen. Immerhin die Hälfte der Teilnehmer an dem Programm ist bei Unternehmen untergekommen. Wiederum die Hälfte davon wurden nach Ablauf der Förderung übernommen. Die Übernahmequoten bei Kommunen oder Beschäftigungsgesellschaften waren dagegen eher gering. Mein Plädoyer ist daher immer, die Vermittlung soweit es geht unternehmensnah zu machen.
Sie betonen die Rolle der Wirtschaft. Wieso sehen Sie staatliche Beschäftigungsalternativen skeptisch?
Wenn der öffentliche Sektor im großen Stil Arbeitsplätze schafft, gibt es möglicherweise Verdrängungseffekte. Das wissen wir seit den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) aus den neunziger Jahren. Was passiert denn, wenn die Klassenzimmer künftig durch Bezieher von solidarischem Grundeinkommen gestrichen werden? Dann bekommen die Handwerker weniger Aufträge.
Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Regierung innerhalb dieser Legislaturperiode vier Milliarden Euro für den sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt. Worin besteht dabei der Unterschied zu den früheren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen?
Damals mussten die Tätigkeiten „im öffentlichen Interesse, gemeinnützig und nicht wettbewerbsverzerrend“ sein. Da blieb nur ein relativ schmaler und marktferner Einsatzbereich übrig – gewerbliche Unternehmen waren ausgeschlossen. Dieses Mal wird jedes Unternehmen sagen können, es ist für mich interessant, einen Langzeitarbeitslosen einzustellen, weil ich über fünf Jahre eine Lohnkostensubvention bekomme. Dafür nehme ich in Kauf, dass die Produktivität dieses Beschäftigen nicht bei 100 Prozent liegt. Zudem gab es damals bei ABM keine Zielgruppenbeschreibung. Dort sind viele Menschen gelandet, die für reguläre Beschäftigung geeignet waren. Dieses Mal wird es eine genaue Beschreibung geben, die irgendwo zwischen vier und acht Jahren Arbeitslosigkeit liegt – aus unserer Sicht wäre eher die untere Grenze geeignet.
Wie schnell kann diese Förderung den Betroffenen helfen?
Das Gesetz soll bis 1. September dieses Jahres durch den Bundestag und zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Wenn es so kommt, könnte es bereits im ersten Quartal nächsten Jahres die ersten geförderten Arbeitsplätze geben. Wir haben bereits im vergangenen Oktober ein Vorläuferprojekt für den bundesweiten sozialen Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg gestartet. Die Modelle an den drei Standorten Heilbronn, Esslingen und Emmendingen laufen über zwei Jahre. Wir sammeln dabei Erfahrungen, was man bei der Gewinnung von geeigneten Arbeitsplätzen und Teilnehmern beachten muss.
Was könnten das für Jobs sein?
In erster Linie einfache Tätigkeiten im gewerblich-technischen oder im niedrigschwelligen Dienstleistungsbereich. Als Beispiele fallen mir die Cap-Supermärkte ein, wo Menschen mit Beeinträchtigungen Regale einräumen oder auch mal im Verkauf aushelfen. In Niederstotzingen bei Gardena arbeiten sie in der Endmontage von Gartenscheren mit. Auch in der Pflege sind einzelne Unterstützungstätigkeiten denkbar, bei denen die ausgebildeten Pflegekräfte entlastet werden. Denkbar ist auch eine Mitarbeit im kommunalen Bereich in den Bauhöfen und Grünflächenämtern sowie im Reinigungsgewerbe.
Was genau versprechen Sie sich von der Förderung?
Unabhängig von allen anderen Hemmnissen ist den Betroffenen oft die Tagesstruktur abhandengekommen. Das ist eine Folge von längerer Arbeitslosigkeit und kann innerhalb dieser Arbeitslosigkeit auch nicht durchbrochen werden. Wenn es aber gelingt, den Menschen durch Beschäftigung wieder eine Regelstruktur zu geben, gibt es am Anfang vielleicht ein paar Ausrutscher, aber manche Menschen bekommen so doch wieder die Kurve.
Michael Müller wollte mit seinen Vorschlägen auch eine Debatte über Hartz IV anstoßen, von Verbesserungen bis hin zur kompletten Abschaffung. Welchen Reformbedarf sehen Sie?
Aus meiner Sicht muss man nicht über Abschaffen diskutieren, sondern über Weiterentwickeln. Dabei gibt es mehrere Ansätze: Wir brauchen zum einen höhere Hinzuverdienstgrenzen. Außerdem haben wir uns in einer absoluten Einzelfallgerechtigkeit verlaufen. Das heißt, wir beschäftigen 60 Prozent der Mitarbeiter damit, das Arbeitslosengeld zu berechnen, und nur 40 Prozent kümmern sich darum, dass der Mensch wieder in Arbeit kommt. Wir bräuchten mehr Pauschalen. Ein dritter Punkt sind die Sanktionen: Die unterschiedliche Behandlung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen ist aus unserer Sicht gescheitert. Jugendliche werden heute strenger bestraft und Leistungen schneller gekürzt. Wir wissen aber aus jahrelangen Erfahrungen, dass dies zu keinen positiven Lerneffekten führt. Die jungen Menschen ziehen sich einfach zurück und kommen später mit noch größeren Problemen zu uns zurück.