Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gariel (SPD) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Foto: dpa

Das geplante Freihandelsabkommen Ceta zwischen der EU und Kanada stößt in vielen Ländern auf Widerstand. Jetzt richten sich die Blicke nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht könnte Ceta kurz vor der Unterzeichnung stoppen.

Karlsruhe - Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gariel (SPD) hat vor dem Bundesverfassungsgericht vor einem Scheitern des Freihandelsabkommens Ceta zwischen der EU und Kanada gewarnt. Der Schaden für die Europäische Union und Deutschland wäre gigantisch, sagte er in der Verhandlung über mehrere Eilanträge gegen Ceta am Mittwoch in Karlsruhe. „Ich mag mir gar nicht vorstellen, was das für Europa bedeuten könnte.“ In der Welt würde dann niemand mehr Vertrauen in die Vertragsfähigkeit Deutschlands und der EU haben.

Die Kläger wollen verhindern, dass Ceta in Teilen vorläufig in Kraft tritt, noch bevor der Bundestag zugestimmt hat. Die Unterzeichnung ist für den 27. Oktober in Brüssel geplant.

Im Eilverfahren haben die Verfassungsrichter zu entscheiden, ob die Bundesregierung diesem Vorgehen bei einem Ministertreffen am 18. Oktober zustimmen darf. Der Senat will sofort nach der Verhandlung beraten und am Donnerstag sein Urteil verkünden. (Az. 2 BvR 1368/16 u.a.)

Gabriel sagte, er verstehe, dass viele Menschen Sorgen hätten

Der Linke-Bundestagsabgeordnete Klaus Ernst kritisierte die fehlende Beteiligung der Zivilgesellschaft. Auch das Parlament sei nicht ausreichend beteiligt gewesen, sagte der stellvertretende Linksfraktionschef als einer von mehreren Beschwerdeführern. Es bestehe die Gefahr, dass soziale und ökologische Standards abgesenkt würden. Auch könnten staatliche Regulierungsmaßnahmen wegen drohender Schadensersatzklagen künftig ausbleiben. Gabriel sagte, er verstehe, dass viele Menschen Sorgen hätten. Es gehe aber nicht darum, nationale Souveränität aufzugeben, sondern sie durch Kooperation zu erhalten.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wies als Vorsitzender des Zweiten Senats zu Beginn darauf hin, dass Ceta „ein sehr komplexes Abkommen“ sei. Die Rechtsfragen würden abschließend erst zu einem späteren Zeitpunkt im Hauptsacheverfahren geklärt werden können. Im Eilverfahren sei ein strenger Maßstab anzulegen. Das gelte besonders, wenn es um eine Maßnahme mit völkerrechtlichen und außenpolitischen Auswirkungen gehe. Es gehe um die Frage, ob die Bundesrepublik die vorläufige Anwendung nach einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen Ceta wieder beenden könne.