Die Technik ist da, doch der elektronische Rechtsverkehr kommt nur zögerlich in Gang.

Hannover - Die Technik ist längst vorhanden, doch der elektronische Rechtsverkehr kommt in Deutschland nur zögerlich in Gang. Dabei lässt sich damit eine Menge Geld und vor allem Zeit sparen, wie man am Beispiel des bereits eingeführten elektronischen Handelsregisters sowie am Online-Mahnbescheid sieht, der bereits am 1. Oktober 2008 eingeführt wurde. Ein Mausklick genügt, um deutlich schneller als früher einen Mahnbescheid gegen einen säumigen Schuldner zu erhalten. "Manchem Gläubiger kann das Tausende von Euro retten", erklärt der Stuttgarter Rechtsanwalt und Mediators Helmuth Jordan bei einem Vortrag auf der Cebit in Hannover.

Notare, Kreditinstitute und Behörden können auch Grundbücher elektronisch einsehen. Die elektronische Anwaltsakte erleichtert Verteidigern den aufwendigen Schriftverkehr. So müssen Klageschriften und -erwiderungen, Fristverlängerungen und Urteile nicht mehr per Post ans Gericht oder an den Anwalt des Prozessgegners verschickt, sondern können per E-Mail erledigt werden. Als Voraussetzung dafür benötigt der Anwalt eine Signaturkarte, mit der er Klagen und Mahnanträge elektronisch signieren und den Gerichten zustellen kann, ein Kartenlesegerät sowie ein elektronisches Postfach. Die Einreichung per gewöhnlicher E-Mail ist nicht zulässig. Doch neue Techniken erfordern auch neue Sicherheitsvorkehrungen: "Es fehlt eine klare Definition der elektronischen Anwaltsakte", kritisiert Jordan. Beispielsweise dürfe es für die E-Akten keine Löschungs- und Veränderungsbefugnis geben.

Online-Gerichtsverfahren ersetzen nicht die Verhandlung

Seine Schlüsse zieht Helmuth Jordan unter anderem aus Österreich, wo Online-Prozesse gesetzlich geregelt und seit zehn Jahren Pflicht sind, in Singapur seit 20 Jahren - mit jeweils guten Erfahrungen. In Deutschland hingegen ist die Online-Prozessführung deutlich im Hintertreffen, möglicherweise auch deshalb, weil sie freiwillig ist. In Baden-Württemberg etwa gibt es den elektronischen Rechtsverkehr erst an den Landgerichten Mannheim, Stuttgart und Freiburg. Nordrhein-Westfalen entwickelt derzeit die elektronische Akte. Damit entfallen aufwendige Transporte, Kopien und die damit verbundenen personellen und Sachkosten. Das verschlankt vor allem Zivilverfahren, die als Schriftsatzprozess und nur zum kleinen Teil mündlich geführt werden. Dank elektronischer Akten würden auch Inhalte präziser formuliert, betont Jordan.

In welchem Tempo auch immer die Justiz elektronisch agiert, eines wird nicht möglich sein: Online-Gerichtsverfahren ersetzen nicht die Verhandlung vor dem Richter, wie viele fälschlicherweise meinen.