Über die Anfechtung der Böblinger Gemeinderatswahl soll Mitte August entschieden werden, sagt das Regierungspräsidium.
Die Prüfung der Kommunalwahlen vom Sonntag, 9. Juni 2024, im Regierungsbezirk Stuttgart ist zwar weitestgehend beendet, wie das Regierungspräsidium mitteilt. Doch im Falle von Böblingen läuft die Prüfung des Ergebnisses noch aufgrund eines Einspruchs der CDU-Fraktion im Gemeinderat. „Offen sind aufgrund von Wahleinsprüchen noch die Wahlprüfungen der Gemeinderatswahl in Waiblingen, Böblingen, der Kreistagswahl des Rems-Murr-Kreises sowie fünf Ortschaftsratswahlen in Crailsheim“, teilt die Behörde mit.
52 Einsprüche sind eingegangen
Insgesamt seien im Stuttgarter Regierungsbezirk 52 Wahleinsprüche eingegangen, wovon bereits 42 Verfahren abgeschlossen seien. „Das Regierungspräsidium Stuttgart konnte die offenen Wahleinsprüche bei den zuvor genannten Wahlen noch nicht vollständig abschließen, da hierfür eine umfangreiche Prüfung und Anhörung erforderlich ist“, heißt es weiter. Nach Eingang von Einsprüchen und einer ersten rechtlichen Bewertung hört die Behörde die Einsprechenden an. Im Anschluss daran ergeht eine entsprechende Entscheidung.
Dabei geht das Regierungspräsidium nach der gesetzlich geregelten Verfahrensweise vor. Es geht davon aus, dass die Prüfung bis voraussichtlich Mitte August abgeschlossen sein dürfte. Dann ist auch mit einem Ergebnis für die Böblinger Gemeinderatswahl zu rechnen. In einem Fall allerdings gibt es schon Klarheit: „Die Gemeinderatswahl der Stadt Crailsheim musste das RPS bereits für ungültig erklären“, teilt das Regierungspräsidium Stuttgart – oder kurz RPS – mit. Dies sei der Stadt Crailsheim (Landkreis Schwäbisch Hall) am 25. Juli 2024 mitgeteilt worden. Die in Crailsheim geregelte Unechte Teilortswahl entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, da einzelne Teilorte bei der Gemeinderatswahl unter- oder überrepräsentiert wurden.
Einzelne formale Fehler
Unabhängig von den Einsprüchen wurde auch geprüft, ob die Wahlen im Stuttgarter Regierungsbezirk formal korrekt verlaufen und somit gültig sind. Große Mengen an Unterlagen mit Stimmzetteln wurden hierzu beim RPS angeliefert. Um die Mammutaufgabe zu bewältigen, hatte die Behörde ein 22-köpfiges Wahlprüfungsteam zusammengestellt. Das RPS stellte bei der fünfwöchigen Prüfung tausender Stimmzettel und Wahlunterlagen einzelne formale Fehler fest, die jedoch, abgesehen von den noch nicht abgeschlossenen Prüfungen, keinen Einfluss auf das jeweilige Wahlergebnis hatten. Die Kommunalverwaltungen wurden bei festgestellten formalen Fehlern individuell angesprochen und die künftige Handhabung abgestimmt. red/jps