Caster Semenya hat durch Hyperandrogenämie einen natürlich erhöhten Testosteronwert. Foto: AP

Die zweimalige Olympiasiegerin Caster Semenya hat vor dem Sportgerichtshof CAS eine Niederlage gegen den Leichtathletik-Weltverband IAAF verloren. Jetzt steht die Südafrikanerin vor einer ungewissen Zukunft.

Lausanne - Die zweimalige 800-m-Olympiasiegerin Caster Semenya hat eine womöglich weitreichende juristische Niederlage erlitten und steht vor einer ungewissen Zukunft als Leistungssportlerin. Der Internationale Sportgerichtshof CAS lehnte einen Einspruch der Südafrikanerin gegen die sogenannte „Testosteron-Regel“ des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF ab.

Testosteronwert muss künstlich gesenkt werden

Die IAAF will über bestimmte Strecken (400 m bis Meile) einen Grenzwert für körpereigenes Testosteron von fünf Nanomol pro Liter einführen. Dies zwingt Athletinnen mit „Differences of Sexual Development“ (DSD) wie Hyperandrogenämie dazu, ihren Testosteronwert, der teilweise deutlich über dem Grenzwert liegt, künstlich zu senken.

Der Leistungsvorteil von Athletinnen mit einem natürlich erhöhten Testosteronwert soll laut IAAF bei bis zu 4,5 Prozent liegen. Die IAAF betonte immer wieder, ihr gehe es um den „fairen Wettbewerb“ zwischen Frauen.

Semenya hatte in ihrer Karriere bereits ihren Testosteronwert zeitweise künstlich senken müssen und daraufhin deutlich langsamere Zeiten erzielt. Ob Semenya bei der WM in Doha (27. September bis 6. Oktober) startet, ist ungewiss. Laut IAAF müssen Athletinnen, die unter die Regel fallen, eine Woche nach der Entscheidung anfangen, ihren Testosteronwert zu senken.

Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist denkbar

Semenya hatte bei der fünftägigen Anhörung vor dem CAS, die Mitte Februar stattfand, diese Regel als „verletzend“ bezeichnet. In einer Erklärung ihres Anwalts hieß es, die Bestimmungen der IAAF würden „niemanden stärken“, sie stellten vielmehr „einen weiteren fehlerhaften und verletzenden Versuch“ dar, „das weibliche Geschlecht zu überwachen“. Semenya kann gegen das Urteil Einspruch beim Schweizer Bundesgericht einlegen, auch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist denkbar.

2015 hatte die indische Sprinterin Dutee Chand vor dem CAS bereits mit einem Einspruch Erfolg gegen die Regel. Daraufhin bekam der Verband zwei Jahre Zeit, wissenschaftliche Beweise zu liefern.

Die zunächst für bis zum 26. März in Aussicht gestellte Entscheidung des CAS war wegen der Komplexität des Falls verschoben worden. Daher wurde die Einschränkung, dass Athletinnen sechs Monate vor internationalen Starts unter dem Grenzwert liegen müssen, zunächst ausgesetzt.