Die Stadt Göppingen und der Betreiber der Winside-Casinos im Kreis konnten sich bei einem Gespräch nicht einigen.
Der Streit zwischen der Stadt Göppingen und der Firma Winside Casinos geht auch nach einem Gespräch beider Seiten vor Gericht weiter. Es geht darum, wie viele Spielautomaten die Firma in ihrer Spielhalle in der Göppinger Bahnhofstraße aufstellen darf. Bisher hat Winside dort sechs Konzessionen für je zwölf Automaten. In Zukunft soll es nach dem Gesetz nur noch eine Konzession geben. Gegen diese Reduzierung wehrt sich Winside.
Spielhallenbetreiber spricht von einer „Alibi-Veranstaltung“
Während die Stadtverwaltung über Inhalte des Gesprächs im Rathaus keine Auskunft erteilt, zeigt sich Peter Schiller, Geschäftsführer von Winside Casions, enttäuscht. Der Termin sei eine „Alibi-Veranstaltung“ gewesen, findet er. Sein Vorschlag, drei Konzessionen, also 36 Automaten, zu erlauben, sei am Göppinger Oberbürgermeister Alex Maier abgeprallt. Der habe dafür „keine Veranlassung“ gesehen.
Peter Schiller, der auch in Geislingen und Laichingen Spielhallen betreibt, führt als Argument ins Feld, seine Betriebe seien mit der höchsten Stufe zertifiziert und bei Kontrollen stets vorbildlich gewesen. Es sei besser, das Glücksspiel in geordneten Bahnen zu halten. Dann seien Zugangskontrollen oder Sperrungen und das Einhalten rechtlicher Vorgaben sicher. Das Reduzieren der Konzessionen „öffnet der Illegalität Tür und Tor“, findet er. Inzwischen floriere das Aufstellen illegaler Automaten, für die das alles nicht gelte.
Schiller verweist außerdem auf eine Million Euro an Steuereinnahmen, die er der Stadt Göppingen jährlich bringe. Und er erinnert an die 14 Vollzeitarbeitsplätze, die er an der Bahnhofstraße biete. Der Firma Winside gehe es aber vor allem auch um den Gleichheitsgrundsatz. Denn Nachbarkommunen wie Ebersbach, Geislingen, Eislingen oder Donzdorf seien nicht so strikt bei der Einhaltung der vorgegebenen Konzessionen, meint der Spielhallen-Betreiber.
Stadt sieht sich im Einklang mit dem Gesetz
In der Stellungnahme der Stadt heißt es hingegen: „Die Stadt Göppingen setzt die gesetzlichen Vorgaben des Landesglücksspielgesetzes nicht strikt um, sondern handelt – wozu sie verpflichtet ist – rechtmäßig. Die gesetzlichen Vorgaben gelten für alle Kommunen gleichermaßen und sind sehr klar. Wenn andere Städte mit der geltenden Rechtslage abweichend umgehen, unterliegt dies nicht unserer Beurteilung.“
Aus Peter Schillers Sicht geht nun der Streit beider Parteien, der seit einiger Zeit vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig ist, weiter.