Carla Hinrichs muss sich vor Gericht verantworten. Foto: dpa/Annette Riedl

Seit mehr als einem Jahr sorgt die Klimagruppe „Letzte Generation“ mit ihren Aktionen bundesweit für Aufsehen. Gegen die Sprecherin der Gruppe kommt es jetzt zum Prozess.

Wegen einer Straßenblockade der Klimagruppe „Letzte Generation“ in Berlin steht deren Mitgründerin und Sprecherin Carla Hinrichs vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr Nötigung vor. Die 26-Jährige soll sich am 10. Februar 2022 an einer Blockadeaktion an der Autobahnausfahrt Spandauer Damm beteiligt haben. Das räumte Hinrichs am Donnerstag vor dem Amtsgericht Tiergarten auch ohne Umschweife ein. „Ich bin überzeugt, dass es richtig war“, sagte sie. Ihr sei aber bewusst, dass sie für ihre Aktionen bestraft werden könne.

 

Die Gruppe „Letzte Generation“ war nach einem Klima-Hungerstreik in Berlin entstanden und fordert mehr Maßnahmen für den Klimaschutz. Seit Anfang 2022 blockierte sie immer wieder Autobahnausfahrten und andere Straßen in vielen Städten, einen Schwerpunkt bildet Berlin. Nach jüngsten Angaben des Senats beantragte die Berliner Staatsanwaltschaft gegen Demonstranten bislang 511 Strafbefehle und erhob sieben Anklagen.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Hinrichs einen Strafbefehl über 900 Euro (30 Tagessätze je 30 Euro) bei dem Gericht beantragt. Aus Sicht des zuständigen Richters Christoph Weyreuther wäre jedoch eine geringere Geldstrafe (20 Tagessätze je 30 Euro) ausreichend gewesen. Da die Staatsanwaltschaft nicht zustimmte, kam es zum Prozess. Gegen Hinrichs gibt es nach Gerichtsangaben noch ein weiteres Verfahren.

„Wir kreieren Aufmerksamkeit“

Die 26-Jährige hält ihr Verhalten nicht für strafbar, wie sie sagt. Sie studiert Jura, hat das Studium aber nach eigenen Angaben wegen ihres Engagements für die Klimagruppe unterbrochen. „Wenn ich mir die Gesetze angucke, dann braucht es für eine Nötigung ein verwerfliches Verhalten“, sagte Hinrichs vor dem Prozess in einem „Taz“-Interview. Die Klimakrise sei die größte Krise, die sie sich vorstellen könne.

Auch vor Gericht vertrat sie diese Position. „Wir kreieren Aufmerksamkeit“, so Hinrichs in einem längeren politischen Diskurs mit dem Richter. „Erst die Unterbrechung sorgt dafür, dass das Thema die notwendige Aufmerksamkeit bekommt.“ Dadurch sei eine Diskussion entstanden.

Weyreuther verwies jedoch darauf, dass der Protest aus Sicht vieler Juristen einen strafbares Maß überschritten habe. Bislang habe es in Berlin keinen Prozess gegeben, bei dem es zum Freispruch gekommen sei. Infolge derartiger Äußerungen stellte die Verteidigung einen Beweisantrag gegen den Richter, sodass der Prozess unterbrochen wurde. Zunächst war unklar, wann er fortgesetzt wird. Ursprünglich hatte das Gericht einen Tag für den Prozess geplant.