Riesenrad auf dem Cannstatter Wasen Foto: dpa

Riesenrad-Betreiber Steiger klagt erfolgreich gegen Ausschluss vom Cannstatter Volksfest.

Stuttgart - 30 Jahre lang war die Firma Steiger mit ihrem "größten transportablen Riesenrad der Welt" auf dem Cannstatter Volksfest vertreten. Voriges Jahr entschied sich die Stadt für einen Konkurrenten. Steiger klagte erfolgreich dagegen.

Mit in schwindelige Höhen reichenden Giganten musste sich das Verwaltungsgericht beschäftigen und dennoch mit dem Zentimetermaß urteilen. Der 2010 für den Wasen abgelehnte Riesenrad-Betreiber Steiger klagte gegen die Stadt: Die Ablehnung seiner Zulassung zum Volksfest sei rechtswidrig gewesen, da der zugelassene Konkurrent bei der Höhenangabe geschummelt habe. Das Gericht gab dem Kläger recht, die Stadt wird das Urteil anfechten.

Der mit einer Höhe von 60 Metern vom Unternehmen Steiger als größtes transportables Riesenrad der Welt beworbene Gondelgigant war lange Jahre beim Cannstatter Volksfest gesetzt. Vergangenes Jahr dagegen zog der Riese den Kürzeren. Die Stadt erteilte dem Expo-Star-Riesenrad der Halblützel & Bruch AG den Zuschlag. So drehte vom 24.September bis zum 10. Oktober 2010 erstmals der einst für die Weltausstellung Hannover gebaute Expo-Star seine Runden über dem Volksfest.

Expo-Star soll geschummelt haben

Bei ihrer Attraktivitätsbewertung pro Expo-Star hatte sich die Stadt auf ihre seit 2006 geltenden Richtlinien gestützt. Der 2009 im Riesenradsegment auf dem Markt aufgetauchte Expo-Star hatte bei Bemalung, Beleuchtung, Stellfläche, Rückfront und Gondelkonzeption das Steiger-Rad um jeweils zwei Punkte ausgestochen. Bei der Kategorie Höhe hatten beide Räder mit den maximal möglichen 20 Zählern gepunktet. In der Summe lag der Expo-Star mit 72 so acht Punkte vor dem Steiger-Rad.

Theo Rosenzweig, Betreiber des Steiger-Riesen, legte erfolglos Widerspruch ein und klagte nun vor dem Verwaltungsgericht. Haupteinwand: Expo-Star sei anders als die Bewerbungsunterlagen behaupteten, keine 60 Meter hoch. Zum Knackpunkt wird die Höhenfrage indes erst durch die Bewertungspraxis der Stadt. Nichtlinear vergibt sie entweder 20, zehn oder gar keine Größen-Punkte.

"60 Meter sind eine Schallmauer", argumentiert der Steiger-Anwalt, der die Höhenmaße des Riesenrads seines Mandanten auf 60 Meter und einen Zentimeter beziffert. In der Vergangenheit habe die Stadt für 56-Meter-Räder nur zehn Punkte erteilt. Zehn hätte auch nur der Expo-Star bekommen dürfen. Vor Gericht vorgelegte Konstruktionspläne ergaben für den Expo-Star zwischen 56, 70 und 57,37 Meter Höhe, auch das Landgericht Düsseldorf hatte den Expo-Star-Betreibern untersagt, das Rad mit 60 Meter Höhe zu bewerben. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Veranstalter in.Stuttgart: Urteil stinkt zum Himmel

"Die 60 Meter sind sein Alleinstellungsmerkmal. Das hat zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil geführt. Das Höhenerlebnis ist das zentrale Konzept dieses Fahrgeschäfts", erläuterte der Steiger-Anwalt die Hartnäckigkeit seines Mandanten im Größenstreit: "Die Aussage, es gibt ein zweites, gleich hohes Rad, soll nicht in der Welt bleiben." Die Stadt habe von keinem anderen Sachverhalt ausgehen können, verteidigte dagegen Anwältin Christina Hammer, Rechtsvertreterin der Stadt, den Zuschlag für den Expo-Riesen. Angesichts der strittigen Höhen hätten selbst weitere Recherchen zu keinem anderen Ergebnis geführt.

Das Gericht gab Theo Rosenzweig recht. Die Ablehnung seines Steiger-Rads zum Volksfest 2010 sei rechtswidrig gewesen. "Wir legen definitiv Rechtsmittel ein, dieses Urteil stinkt zum Himmel", sagt Marcus Christen, Abteilungsleiter der städtischen Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart. Auch Steiger habe kein 60-Meter-Rad, aber darauf komme es gar nicht an. Man habe ein großes Riesenrad gewollt, die 60-Meter-Marke sei nicht zwingend gewesen, so Christen. Jetzt muss der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entscheiden. "Es geht ums Prinzip", so Christen.