Die Polizei hat weniger Straftaten verzeichnet – aber ausgefallene Fälle wie das Zeigen des Hitlergrußes sind auch dabei gewesen. Foto: Lichtgut/Julian Rettig (Symbolbild)

Die Polizei ermittelt gegen einen 24 Jahre alten Mann, der im Festzelt einen Hitlergruß gezeigt haben soll. Das ist verboten und mit empfindlichen Strafen bewehrt.

Stuttgart - Am Wochenende hat ein 24-jähriger Mann auf dem Wasen Aufsehen erregt, weil er im Bierzelt den verbotenen Hitlergruß zeigte. „Die Ermittlungen laufen nun, er wird sich dafür verantworten müssen“, sagte ein Polizeisprecher.

Trotz dieses außergewöhnlichen Falls zum Schluss: Insgesamt zog die Polizei eine eher positive Bilanz des Festes: Es seien mit 264 Körperverletzungen deutlich weniger Taten geschehen als im Vorjahr.

Der verbotene Gruß sei in der Stadt „ein absolut seltenes Phänomen“, so der Sprecher des Polizeipräsidiums. Laut den Experten des Staatsschutzes komme es pro Jahr auf dem Wasen beim Frühlingsfest und während des Volksfestes zu einer Anzahl von Anzeigen „im unteren einstelligen Bereich“, also weniger als fünf. Jeder einzelne Verstoß gegen das Verbot werde geahndet.

Das Verbot ist im Paragraf 86 a des Strafgesetzbuchs geregelt, der das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ betrifft. Der Verstoß ist mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bewehrt. Im September war nach einer Demo in Chemnitz ein Mann im Schnellverfahren zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. In das Strafmaß spielte noch mit hinein, dass er auch einen Beamten angriff und wegen versuchter Körperverletzung angeklagt war. All das hatte sich bei fremdenfeindlichen Demos Anfang September zugetragen. In Augsburg war im Februar ein 27-jähriger Mann wegen eines Hitlergrußes zu 90 Tagessätzen verurteilt worden, er hatte keine weiteren Delikte begangen.