Die Entkriminalisierung des privaten Cannabis-Konsums ist das Ziel des umstrittenen Gesetzes. Foto: dpa/Hannes P. Albert

Erst muss das neue Gesetz wirken können, dann kann es evaluiert werden. Deshalb sind die Forderung nach Abschaffung voreilig, findet unser Berliner Korrespondent Norbert Wallet.

Besonders die CSU dringt in den Koalitionsverhandlungen darauf, das Cannabisgesetz rückgängig zu machen. Das ist deshalb ungewöhnlich, weil es gerade erst knapp ein Jahr lang in Kraft ist.

 

Für so einen weitgehenden Schritt kann es eigentlich nur zwei Gründe geben: Entweder das neue Gesetz hat so evidente, nicht vorhergesehene negative Folgen, dass ein akuter Missstand schnell beseitigt werden muss. Oder der Status quo ante, die gute alte Zeit vor dem Gesetz also, war so glänzend und erstrebenswert, dass jede Änderung als Rückschritt empfunden werden muss und entsprechend eine Reform wieder zurückzudrehen ist. Beides ist hier nicht ersichtlich.


Wesentliche Bausteine des Gesetzes können noch nicht wirken

Es ist zu früh, die Effekte des Gesetzes zu bewerten. Wesentliche Bausteine sind erst im Entstehen. Noch gibt es wenige Anbauvereine. In Bayern gibt es gar keinen, weil die Landesregierung alles dafür tut, um sie zu verhindern. Ja, Gerichte sind mit der Abarbeitung der Amnestie-Regelung stark belastet. Dem könnte aber bald eine erhebliche Entlastung durch den Wegfall der vielen zu verfolgenden Fälle von Kleinkriminalität gegenüberstehen.

Karl Lauterbach (SPD) Foto: dpa/Christoph Reichwein

Und was genau war an der Situation vor dem Gesetz für die Union so erstrebenswert, dass sie schnellstmöglich wieder hergestellt werden sollte? Etwa die mit der Verfolgung privater Konsumenten überlastete Justiz? Oder die Tatsache, dass Konsumenten ihr Cannabis vom Dealer in Park besorgen mussten, der ein Interesse daran hat, noch härtere Ware anzupreisen? Die Probleme, an junge Zielgruppen in präventiver Absicht heranzukommen, weil die Angst vor Kriminalisierung alles überlagerte? Oder gar die Gefahr durch immer höhere THC-Werte im Schwarzmarkt-Cannabis?

Natürlich muss das Gesetz genau evaluiert werden. Dazu muss es aber erst einmal wirken können. Wer das verhindern will, dem geht es um Ideologie.