Welche Pflichten hat man, wenn man einer Anbauvereinigung für Cannabis beitreten will? Kann man auch nur passives Mitglied werden? Wir klären auf.
Ab dem heutigen Tag dürfen Anbauvereinigungen in Deutschland Lizenzen für die Cannabiszucht beantragen. Im Internet und auf den Straßen mit Plakaten und Flyern werden schon diverse Social Clubs beworben. Allerdings sollte man die Anbauvereinigungen nicht mit exklusiven Online-Shops verwechseln. Denn auf die Mitglieder kommen auch Pflichten zu.
Was muss man im Social Club tun?
Wer Mitglied in einem Social Club für den Anbau von Cannabis werden will, der muss aktiv am Anbau mitwirken, teilt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite mit. Eine passive Mitgliedschaft, die lediglich auf den Erwerb von Cannabis abzielt, sei nicht vorgesehen, heißt es weiter.
Das Bundesgesundheitsministerium führt darüber hinaus auch einige Tätigkeiten an, die von den Mitgliedern durchgeführt werden müssen. Darunter zum Beispiel die Aufzucht und Ernte der Pflanzen, das Wässern und Düngen, Beschneiden, Abschneiden von Blättern und Blüten und so weiter.
Externe Mitarbeiter der Vereinigungen, die entgeltlich beschäftigt sind, dürfen nur solche Tätigkeiten übernehmen, die nichts mit dem Anbau und der Ernte zu tun haben. Sie dürfen zum Beispiel mit der Buchhaltung, Überwachung oder Reinigung beauftragt werden.
Abgesehen von der Pflicht zur aktiven Mitarbeit beim Anbau des Cannabis gibt es noch eine dreimonatige Mindestmitgliedschaft sowie eine Ausschlussklausel für Mitglieder, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort sich ändert.
Die Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club bringt also gewisse Pflichten mit sich. Es ist zumindest per Gesetz nicht vorgesehen, dass sich nur ein kleiner Teil des Vereins um die Zucht der Pflanzen kümmert, während der Großteil lediglich als Geldgeber (und Konsumenten) fungiert.
Die Anbauvereinigungen dürfen ohnehin nur so viel produzieren, wie für den Eigenbedarf nötig ist. Soll heißen, der Gesetzgeber will, dass die Social Clubs möglichst kostendeckend arbeiten und nicht gewinnorientiert sind.
Vieles ist noch unklar
Da die Lizenzen für die Anbauvereinigungen erst seit dem heutigen Tag vergeben werden, lässt sich noch nicht vorhersagen, wie genau die einzelnen Clubs organisiert sein werden. Immerhin dürfen pro Anbauvereinigung bis zu 500 Mitglieder aufgenommen werden. Für jedes der 500 Mitglieder eine aktive Rolle in einem Club zu finden, dürfte sich realistisch gesehen als schwierig erweisen.
Darüber hinaus ist ohnehin noch unklar, wer von den Social Clubs, die aktuell um Mitglieder werben, später sicher eine Lizenz erhalten wird. Noch sind keine Lizenzen vergeben und die Gründung und Führung einer solchen Anbauvereinigung ist mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden.