Länder wie Uruguay, Kanada und viele Bundesstaaten der USA gelten als Vorzeigemodell für eine innovative Drogenpolitik. Foto: picture alliance/dpa/Gareth Fuller

In Deutschland gibt es Cannabis Social Clubs, wie zum Beispiel in Leinfelden-Echterdingen. Allerdings ist dort das, was die Mitglieder besonders interessiert, nicht erlaubt.

Leinfelden-Echterdingen - Die Grünen haben es schon lange in ihrem Wahlprogramm verankert, die SPD und die FDP nun auch. Die Rede ist von der bundesweiten Legalisierung und Abgabe von Cannabis. Glaubt man den aktuellen Sonntagsumfragen zur bevorstehenden Bundestagswahl im September dieses Jahres, hat die Kanzlerkandidatin des Bündnis 90, Annalena Baerbock, Chancen, das Rennen für sich zu entscheiden. Steht dann der Drogenpolitik in Deutschland eine Kehrtwende bevor? „Die Hoffnung stirbt zuletzt“, sagt der Ortsgruppensprecher des Deutschen Hanfverbands (DHV) in Stuttgart, Christian Brugger-Burg.

 

Seit 2014 lässt der DHV nämlich jedes Jahr in einer repräsentativen Umfrage die Meinung der Bevölkerung zur Cannabislegalisierung erkunden. Ende vergangenes Jahr sprachen sich 46 Prozent der Befragten für die kontrollierte Frei- und Abgabe der umstrittenen Pflanze aus.

So sieht es in anderen Ländern aus

Länder wie Uruguay, Kanada und viele Bundesstaaten der USA gelten als Vorzeigemodell für eine innovative Drogenpolitik. Dort kann man als registrierter Konsument in sogenannten Dispensaries (Apotheken) ganz legal Marihuana kaufen und eben konsumieren. Aber auch in Europa gibt es Länder wie Portugal, in denen man Mitglied in einem Cannabis Social Club werden kann. Einrichtungen in denen man sich über Marihuana austauscht, eigene Pflanzen anbaut und dann für den Eigenbedarf erntet.

Solche Clubs gibt es auch bereits in Deutschland. Einer davon wurde 2016 in Leinfelden-Echterdingen gegründet, er kooperiert seitdem mit dem DHV. Selbstverständlich darf man sich hier als Mitglied lediglich über die vielseitig einsetzbare Pflanze unterhalten, der Erwerb und Besitz in Deutschland bleibt illegal und je nach Menge strafbar.

Andere aufklären über die Droge

Doch wozu braucht es solche Interessengemeinschaften, wenn man die diskutierte Theorie nicht in die Praxis umsetzen darf? „Einer unserer selbst gestellten Aufgaben ist es, über Marihuana aufzuklären“, sagt Christian Brugger-Burg. „So wie man es an Schulen auch mit Alkohol, Zigaretten oder härteren Drogen macht.“ Das war der ursprüngliche Plan des DHV, doch das hat das Amtsgericht im selben Jahr der Gründung des Cannabis Social Clubs strikt verboten. Diese Entscheidung haben damals die Mitglieder um Brugger-Burg nicht nachvollziehen können, da es ihnen fern liege, die Droge zu glorifizieren. „Es kommen auch Personen auf uns zu, die ein Problem mit ihrem Konsumverhalten haben und Hilfe suchen“, sagt er. Diese würde man denjenigen dann anbieten oder vermitteln, und genau darin sieht der Ortsgruppensprecher einen weiteren Vorteil solcher Clubs. Hier könne man sich in einem gesicherten Umfeld Gleichgesinnten anvertrauen und würde nicht gleich als Krimineller abgestempelt werden.

Sie wollen auf Missstände aufmerksam machen

Jüngst wurde es aber aufgrund der andauernden Coronapandemie still um die Interessensgemeinschaft in Leinfelden-Echterdingen. „Normalerweise veranstalten wir auch Kundgebungen und Demonstrationen in Stuttgart, um beispielsweise auf die Missstände in der aktuellen Drogenpolitik aufmerksam zu machen“, so Brugger-Burg. Darauf würden sie allerdings aktuell verzichten.

Mit Missständen meint Brugger-Burg die strafrechtliche Verfolgung von Gelegenheits- oder Genusskonsumenten. Es könne nicht sein, dass der sonst friedlich lebende Durchschnittsbürger wegen ein paar Gramm strafrechtlich verfolgt werde, während auf der Gegenseite Alkohol beworben werde und frei zugänglich sei. „Diese Art von Droge kann nämlich genauso für Dramen ganz anderen Ausmaßes verantwortlich sein.“

Erst Ende April hat sich die grün-schwarze Regierung in Baden-Württemberg bei ihren Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, dass künftig der Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis als Eigenbedarf gewertet werden soll und dann nicht strafrechtlich verfolgt werden muss. Bislang lag die Grenze in Baden-Württemberg bei sechs Gramm. Bei den Gesprächen zwischen den Grünen und der CDU war das Thema hochumstritten.