Rund 100 Cannabispflanzen hatte der Angeklagte in seinem Haus. Foto: dpa-Zentralbild

In dem Prozess um einen 44-Jährigen, der wegen Drogenhandels angeklagt ist, geht es um viel. Sollte das Gericht einen Drogenhandel mit Waffen darin sehen, droht ihm eine Strafe nicht unter fünf Jahren.

Murrhardt - Um zwei wichtige Fragen dreht sich der Prozess gegen einen 44-jährigen Mann, der derzeit vor dem Stuttgarter Landgericht steht, weil er in einem abgelegenen Hof im Schwäbischen Wald eine Indoor-Cannabis-Anlage betrieben hat. Zu klären ist, ob und wie lange er seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von Marihuana bestritten hat, und welche Rolle mehrere Schusswaffen im Haus spielten. Neben einem Luftgewehr, einer Schreckschuss- und einer CO2-Pistole hatte er eine scharfe Waffe der Marke Glock im Haus. Aufgrund der großen Menge von Marihuana in Verbindung mit den Pistolen steht eine Verurteilung wegen Drogenhandels mit Waffen im Raum. Die Strafe dafür liegt nicht unter fünf Jahren. Außerdem droht dem Angeklagten der Einzug von großen Summen von seinen Konten, käme das Gericht zu dem Schluss, dass diese aus Drogengeschäften stammen.

Eine harte Strafe steht im Raum

Er sei ein Waffennarr, sagte der Techniker aus. Ihn habe die Technik der Pistolen fasziniert, mit den Drogen hätten diese nichts zu tun gehabt. Er habe im Hof mit Besuchern mit der CO2-Pistole auf leere Getränkedosen geschossen. Die Munition hatte er sich wie die Pistole im Darknet besorgt. Doch wegen des Lärms, den die scharfe Waffe bei Schießübungen im Wald machte, habe er das sein lassen. Die Gefahr, deswegen aufzufliegen, sei ihm zu groß gewesen. Deshalb besorgte er sich ein Laserzielgerät und eine passende Zielscheibe, so dass er Schüsse auf harmlose Art im Wohnzimmer simulieren konnte. Die Waffe verstaute er in einem Kleiderschrank im Schlafzimmer.

Auch die anderen Waffen waren in Wohnräumen verwahrt. Eine Polizistin, die am frühen Morgen des 27. April zusammen mit Kollegen zu dem abgelegenen Haus gefahren war, sagte am Freitag als Zeugin vor der 7. Strafkammer des Landgerichts aus. Sie seien hingefahren, weil in dem ehemaligen Bauernhof illegale Waffen vermutet wurden und hätten Sprengstoffsuchhunde mitgenommen. „Dass auch ein Drogenspürhund dabei war, ist Zufall gewesen“, sagte die Kriminalpolizistin, die die einzelnen Fundstücke zu protokollieren hatte. Die Plantage war für die Polizisten eine überraschende Entdeckung gewesen.

Die Richter wollten erfahren, wie die einzelnen Waffen gefunden wurden: wären sie im Handumdrehen einsatzfähig gewesen oder nicht? Bei der CO2-Pistole geht es darum, ob eine Gaspatrone eingesetzt war, und ob diese durch einen speziellen Lademechanismus angestochen war, also Druck vorhanden war, um sie abzufeuern. Das konnte die Polizistin nicht beantworten.

Auch fragte das Gericht nach einem Aktenvermerk, laut dem eine Polizistin den Angeklagten dabei beobachtet haben soll, wie er am Schlafzimmerschrank hantierte, nachdem das Durchsuchungsteam gegen 6.15 Uhr geläutet hatte. Sie konnte sich in ihrer Aussage daran nicht mehr erinnern, ihre Kollegin ebenfalls nicht.

Wichtige Rolle des Finanzermittlers

Ein wichtiger Zeuge war auch der Finanzermittler, der die Konten des Angeklagten, seiner Frau und der gemeinsamen Tochter, die in Portugal leben, ausgewertet hatte. Er berichtete, dass viele Bareinzahlungen auf den Konten eingegangen seien, entweder über Bankautomaten oder am Schalter. Allerdings sei auch Geld des Vaters des Angeklagten dort eingezahlt worden, zudem Zahlungen aus Portugal. Nachzuweisen, was und wieviel aus Drogengeschäften stammt, wird schwierig werden.