Legal Marihuana in begrenztem Rahmen anbauen? Das ist bald möglich. Foto: imago images/Michael Kristen/kristen-images.com / Michael Kri via www.imago-images.de

Die Bundesregierung will die Regeln für Besitz und Anbau von Cannabis lockern und wird erstmals konkret in ihren Plänen. Wann Konsumenten etwas davon haben, hängt allerdings noch von einigen Faktoren ab.

Viele Cannabis-Konsumenten haben mit Argusaugen das Projekt der Ampel-Regierung verfolgt, was bereits nach den letzten Bundestagswahl im Koalitionsvertrag verabredet war: Cannabis soll legalisiert werden. In den vergangenen Wochen nahm das Vorhaben immer deutlicher Gestalt an, am Mittwoch wurden die Gesetzesänderungspläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Landwirtschaftminister Cem Özdemir (Grüne) in Berlin vorgestellt. Weniger weitreichend, als noch im Koalitionsvertrag formuliert, aber doch deutlich lockerer als jetzt. Aber ab wann gilt die Regelung?

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Ein konkretes Datum für 25 Gramm erlaubtem Eigenbesitz und der Möglichkeit, straffrei bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anzubauen, existiert noch nicht. Denn bei den Plänen handelt es sich noch um keinen konkreten Gesetzentwurf. Dieser soll aber noch im April vorgelegt werden und muss dann Bundestag und Bundesrat passieren. Es besteht außerdem die Möglichkeit, dass Bundesländer Einspruch gegen das Gesetz einlegen und es so weiter verzögern. Insofern ist wenig absehbar.

Zunächst keine Cannabis-Shops

Legale Cannabis-Shops wird es in Deutschland zunächst nicht geben. Ganz vom Tisch ist das Thema aber auch noch nicht. Die Bundesregierung will das Modell zunächst regional erproben, bevor sie hier weitere Schritte unternimmt. Denn: Es ist auch fraglich, inwieweit das Cannabis-Fachgeschäfte mit EU-Recht vereinbar sind.

Die aktuellen Pläne ohne Shops sehen neben den erhöhten Besitzmengen und der beschränkten Anbauerlaubnis außerdem vor, in Vereinen organisiert gemeinschaftlich anzubauen – unter gesetzlichen Auflagen. Außerdem, so betont die Bundesregierung, soll die Soft-Legalisierung von Drogenpräventionsprogrammen begleitet werden und auf verschiedenen Ebenen dem Jugendschutz gerecht werden.