6 oder 15 Gramm? Oder irgendwas dazwischen? Bei der Cannabis-Menge, die als Eigenbedarf gilt, gibt es in den Bundesländern große Unterschiede. Baden-Württembergs Justizminister will das ändern.
Stuttgart - Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) fordert bundesweit einheitliche Cannabis-Grenzwerte. „Wir müssen zu einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten kommen, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können“, sagte Wolf der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird.“ Zuvor hatte er sich bereits in „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ dafür ausgesprochen. Bei der Justizministerkonferenz am 6. und 7. Juni im thüringischen Eisenach will Wolf demnach dafür werben.
Es geht dabei um die Mengen Cannabis, die als Eigenbedarf gelten, und bis zu denen die Staatsanwaltschaften Verfahren einstellen können. Die Werte schwanken von Bundesland zu Bundesland zwischen 6 und 15 Gramm. In Berlin ist die Grenze dem Blatt zufolge am höchsten. Baden-Württemberg zieht sie nach Angaben des Justizministeriums bei 6 Gramm.
„Eine konkrete Zahl für eine einheitliche Obergrenze kann ich heute noch nicht nennen“, hatte Wolf in der vergangenen Woche „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ gesagt. „Wir müssen uns hier erst unter den Justizministerin der Länder verständigen.“ Der „Rheinischen Post“ sagte er: „Die strafrechtliche Verfolgung von Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten.“