Wie viel Gramm Cannabis für den Eigenbedarf darf man besitzen? In den Bundesländern bestehen unterschiedliche Grenzwerte. Foto: dpa

Bei den erlaubten Cannabis-Freimengen gibt es in den Bundesländern große Unterschiede - und Forderungen nach einer Vereinheitlichung. Doch während Bayern auf eine Angleichung auf dem Niveau strikter Regelungen setzt, wollen die Grünen im Südwesten das Gegenteil.

Stuttgart - Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf (CDU) fordert bundesweit einheitliche Cannabis-Grenzwerte. „Wir müssen zu einer einheitlichen Obergrenze bei Cannabisprodukten kommen, bis zu der Strafverfahren eingestellt werden können“, sagte Wolf der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Es ist der Bevölkerung schwer zu vermitteln, dass ein und dasselbe Delikt in Baden-Württemberg verfolgt und in Berlin eingestellt wird.“

Doch darüber, auf welchem Niveau die Werte bundesweit angeglichen werden sollen, gibt es unterschiedliche Meinungen. Während Bayern niedrige Cannabis-Freimengen fordert, wünschen sich Grünen-Politiker am liebsten eine Legalisierung. „Eine konkrete Zahl für eine einheitliche Obergrenze kann ich heute noch nicht nennen“, hatte Wolf in der vergangenen Woche den Blättern „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ gesagt. „Wir müssen uns hier erst unter den Justizministern der Länder verständigen.“ Diese beraten am 6. und 7. Juni im thüringischen Eisenach auch über dieses Thema.

Es geht um die Mengen Cannabis, die als Eigenbedarf gelten, und bis zu denen die Ermittler Verfahren einstellen können. Sie liegen je nach Bundesland zwischen 6 und 15 Gramm. Baden-Württemberg zieht die Grenze bei 6 Gramm und gehört zu den Ländern mit strikten Regelungen.

Grüne im Stuttgarter Landtag wollen Regeln lockern

Die Grünen im Stuttgarter Landtag sind zwar auch für eine Vereinheitlichung - aber im Sinne einer Lockerung. Sie verwiesen darauf, dass Cannabiskonsum in vielen Staaten längst legal ist. Der suchtpolitische Sprecher Josha Frey mahnte, eine Vereinheitlichung der Werte dürfe nicht zu einer stärkeren Kriminalisierung führen. „Die durch Repression dominierte Drogenpolitik ist gescheitert: Cannabis ist heute das am meisten konsumierte illegale Suchtmittel.“ Der Bund müsse ein Gesetz für den regulierten und kontrollierten Cannabiskonsum schaffen. So könnten der Schwarzmarkt ausgetrocknet und Kinder, Jugendliche und Abhängige geschützt werden.

Auch die beiden Grünen-Landeschefs Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand sagten, die Neuregelung des Themas solle einen Beitrag zur Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten leisten. Die Grüne Jugend im Südwesten forderte, die straffreie Menge an Cannabis in Baden-Württemberg anzuheben. „Wir wollen, dass die Berliner Handhabung bundesweit umgesetzt wird. Langfristig muss bundesweit eine Legalisierung von Cannabis für Erwachsene stehen“, teilten die beiden Landeschefs Marcel Roth und Lena Schwelling mit.

Bayern will die Grenzwerte verschärfen

Hingegen wünscht sich Bayern eine bundesweite Angleichung der Werte auf das bayerische Niveau - und damit eine Verschärfung. „Ich halte eine bundesweit einheitliche Obergrenze bei der Frage, was eine „geringe Menge“ Cannabis ist, für grundsätzlich wünschenswert“, erklärte der bayrische Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Mittwoch in München. „Eine deutschlandweit einheitliche Obergrenze ist aus bayerischer Sicht jedoch nur dann zu befürworten, wenn die Obergrenze - wie derzeit in Bayern und den meisten Ländern praktiziert - bei sechs Gramm liegt.“

Kauf und Besitz von Drogen wie den Cannabisprodukten Haschisch und Marihuana sind verboten und strafbar. Das Betäubungsmittelgesetz erlaubt aber einen Verzicht auf die Strafverfolgung, wenn es nur um kleine Mengen zum Eigenverbrauch geht, die Schuld des Täters gering ist und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.