Der Joint soll auf dem Maientag Mitte Juni in Göppingen tabu bleiben. Dies wollen Wirte und Schausteller mit Hinweisen und Verboten erreichen. Generell gilt: Ob in Biergärten oder Raucherkneipen gekifft werden darf, entscheidet der Gastronom.
Aufs Bier oder den Wein verzichten und stattdessen einen Saft trinken und dazu einen Joint in der Gartenwirtschaft rauchen? Das ist jetzt mit dem neuen Cannabisgesetz zwar möglich. „In Bereichen, wo nach dem Landesnichtraucherschutzgesetz das Rauchen in der Gastronomie erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum im Rahmen der rechtlichen Grenzen grundsätzlich gestattet“, berichtet die Kreisvorsitzende des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Susanne Weißkopf.