Der BGH hatte entschieden, dass das Bonner Landgericht der Frage einer möglichen verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten nachgehen und ein neues Strafmaß bestimmen muss. Foto: dpa

Ein Mann überfällt ein Paar beim Campen, bedroht sie mit einer Astsäge und vergewaltigt die Frau. Die Richter verurteilten den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana am Freitag zu zehn Jahren Haft.

Bonn - Im Revisionsprozess um die Vergewaltigung einer Camperin aus dem Raum Freiburg hat das Bonner Landgericht die Strafe für den Angeklagten herabgesetzt. Die Richter verurteilten den abgelehnten Asylbewerber aus Ghana am Freitag zu zehn Jahren Haft.

Im ersten Prozess hatte er noch eine Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung erhalten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil teilweise aufgehoben. Die Bonner Richter sollten genauer prüfen, ob der Mann vermindert schuldfähig sein könnte.

Der heute 32-Jährige hatte im April 2017 ein junges Paar aus Baden-Württemberg überfallen, das in der Siegaue bei Bonn zeltete. Nachts schlitzte er das Zelt mit einer Astsäge auf und verlangte Geld. Dann zwang er die Studentin nach draußen und vergewaltigte sie.