Der chinesische Bytedance-Konzern, der das Videoportal Tiktok betreibt, scheitert mit einer Klage gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter. Das Gericht der Europäischen Union wies die Klage am Mittwoch ab.
Der chinesische Bytedance-Konzern, der das Videoportal Tiktok betreibt, ist mit einer Klage gegen seine Einstufung als sogenannter digitaler Torwächter gescheitert. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg wies die Klage am Mittwoch ab. Das bedeutet, dass Bytedance sich an schärfere Regeln zugunsten der Nutzerinnen und Nutzer halten muss, es gelten die neuen Regeln des Gesetzes für digitale Märkte (DMA). (Az. T-1077/23)
Die EU-Kommission hatte Bytedance im September auf die Liste gesetzt, auf der auch die Google-Mutter Alphabet, die Konzerne Amazon und Apple, die Buchungsplattform Booking.com sowie Meta und Microsoft stehen. Ein Unternehmen kann als Gatekeeper eingestuft werden, wenn es „wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist“. Die Marktmacht dieser Torwächter des Internets soll eingeschränkt werden.
Gericht gibt Kommission Recht
Laut der Entscheidung des Gerichts durfte die Kommission zu Recht davon ausgehen, dass Bytedance ein solcher Torwächter ist. Die Schwellenwerte für den Marktwert sowie zur Zahl der Nutzerinnen und Nutzer in der EU würden seit Jahren erreicht. Der Konzern habe auch die Vermutung nicht entkräften können, dass er erheblichen Einfluss auf den Binnenmarkt habe, erklärte das Gericht. Tiktok diene Firmen als wichtiger Zugang zu Verbrauchern und Bytedance habe eine gefestigte und dauerhafte Position inne.
Bytedance hatte damit argumentiert, dass sein globaler Marktwert vor allem an der Verbreitung in China liege und der Konzern in der EU nur einen geringen Umsatz mache. Das Gericht erklärte aber, dass die große Anzahl an Nutzerinnen und Nutzern in Europa in Verbindung mit dem hohen weltweiten Marktwert die finanzielle Leistungsfähigkeit von Bytedance widerspiegle und außerdem die Möglichkeit, die Zahl dieser Nutzer zu monetarisieren.
Dass Bytedance neben Tiktok kein anderes soziales Netzwerk betreibe, sei ebenfalls nicht entscheidend. Denn seit der Einführung in der EU im Jahr 2018 sei es gelungen, die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer sehr schnell und exponentiell zu steigern. Vor allem junge Menschen verbrächten auf Tiktok mehr Zeit als in anderen sozialen Netzwerken. Tiktok sei 2018 zwar ein neuer Marktteilnehmer gewesen, seine Position habe sich aber schnell gefestigt und es habe innerhalb kurzer Zeit eine halb so große Verbreitung erreicht wie Facebook und Instagram, erklärte das Gericht.
Gegen die Entscheidung des EU-Gerichts kann Bytedance noch vor der nächsthöheren Instanz, dem Europäischen Gerichtshof, vorgehen. Es war das erste Luxemburger Urteil zum DMA - Entscheidungen über Klagen von Apple und Meta stehen noch aus.
Tiktok über Entscheidung „unglücklich“
In einer ersten Reaktion zeigte sich das Unternehmen „unglücklich“ mit der Entscheidung. Tiktok sei ein Herausforderer und eine wichtige Konkurrenz für die etablierten Akteure, hieß es. Der Konzern kündigte an, über die nächsten Schritte nachdenken zu wollen. Bereits vor Ablauf der Frist im März seien aber Maßnahmen ergriffen worden, um die Verpflichtungen zu erfüllen, die sich aus dem Gesetz ergäben.
Das DMA sieht verschiedene Pflichten und Verbote für die Torwächter vor. So dürfen sie beispielsweise eigene Dienstleistungen oder Produkte auf ihren Plattformen nicht mehr bevorzugt anzeigen und Nutzerinnen und Nutzer nicht daran hindern, vorab installierte Software oder Apps zu deinstallieren. Personenbezogene Daten dürfen nicht ohne Zustimmung außerhalb der Dienste selbst nachverfolgt werden, um gezielte Werbung zu ermöglichen.
Außerdem sollen Messenger-Dienste und Plattformen interoperabel werden. Das bedeutet, dass Nutzerinnen und Nutzer Chatnachrichten zwischen verschiedenen Diensten hin und her schicken können. Beiträge in Online-Diensten sollen auch auf anderen Plattformen angezeigt werden können.
Bei Verstößen gegen die neuen Regeln drohen den Unternehmen Strafen in Milliardenhöhe. Das Gesetz sieht Zahlungen in Höhe von bis zu zehn Prozent des weltweites Jahresumsatzes vor. Bei wiederholten Verstößen können die Strafen verdoppelt werden, auch Zwangsgelder sind möglich. Als letztes Mittel kann die EU-Kommission zudem anordnen, dass Unternehmen einen Teil ihres Geschäftes verkaufen müssen.