Welcher Test wird für 2G-Plus benötigt? Foto: Lothar Drechsel / shutterstock.com

Überall dort, wo in der Alarmstufe II 2G-Plus gilt, brauchen Geimpfte und Genesene einen Corona-Test. Aber welche Art von Test ist vorgeschrieben?

Die Alarmstufe II schränkt mit ihren Maßnahmen zwar vor allem ungeimpfte Personen weiter ein, doch auch für Geimpfte und Genesene gibt es teils schärfere Maßnahmen. So gilt in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens jetzt die 2G-Plus-Regel. Wo immunisierte Personen in der Alarmstufe II einen negativen Testnachweis benötigen, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst. Da in den Alarmstufen I und II teilweise 3G mit PCR-Test-Pflicht für Ungeimpfte gilt, stellt sich die Frage, ob auch Geimpfte und Genesene einen PCR-Test benötigen.

Welche Tests braucht man bei 2G-Plus?

In der Alarmstufe brauchen Geimpfte und Genesene für 2G-Plus einen negativen Schnelltest oder einen PCR-Test. Ein in Eigenregie ausgeführter Selbsttest reicht nicht aus.

Wer ist von 2G-Plus ausgenommen?

Auch in der Alarmstufe II gibt es einige Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel.

Kinder und Schüler

Kinder bis einschließlich 5 Jahren und Kinder bis einschließlich 7 Jahren, die noch nicht eingeschult sind. Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule bis einschließlich 17 Jahre. Diese Gruppe ist in allen Bereichen außer Saunen, Clubs und Diskotheken von der 2G-Plus-Regel ausgenommen und muss keinen extra Testnachweis vorlegen, da in der Schule regelmäßige Testungen stattfinden.

Andere Personengruppen

Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig). Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (gilt nur noch bis 10. Dezember 2021). Diese Personen brauchen überall dort, wo 2G-Plus gilt, einen negativen Testnachweis (Schnelltest).

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