Viele Nicht-EU-Ausländer bekamen in Deutschland jahrelang zu Unrecht kein Kindergeld. (Symbolbild) Foto: dpa/Jens Büttner

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorschrift für verfassungswidrig erklärt, die besagt, dass Kindergeld Menschen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in Deutschland lebten, erst nach mindestens dreijährigem Aufenthalt zusteht.

Zahlreiche Nicht-EU-Ausländer haben in Deutschland jahrelang zu Unrecht kein Kindergeld bekommen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte im Nachhinein eine Vorschrift für verfassungswidrig und nichtig, die von 2006 bis 2020 in Kraft war. Das wurde am Mittwoch in Karlsruhe mitgeteilt. (Az. 2 BvL 9/14 u.a.)

Danach stand das Kindergeld Menschen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen hier lebten, erst nach mindestens dreijährigem Aufenthalt zu. Darüber hinaus war der Anspruch von einer Integration in den Arbeitsmarkt abhängig - und dieser Punkt war nach der Entscheidung der Richterinnen und Richter nicht gerechtfertigt. Sie hatten 2012 schon eine wortgleiche Regelung zum Erziehungs- und späteren Elterngeld gekippt. 2020 änderte der Gesetzgeber dann die Vorschrift zum Kindergeld.

Das Karlsruher Verfahren war schon seit 2014 anhängig. Damals hatte das Niedersächsische Finanzgericht die Überprüfung angestoßen.