Der total beschädigte Campingbus wäre beinahe auch die Böschung hinuntergestürzt. Foto: SDMG

Vor drei Jahren krachte in Herrenberg ein Linienbus in die Fassade eines Discounters und rammte einen VW-Campingbus. Ein Unfallopfer geht jetzt vor Gericht.

Es war der spektakulärste Busunfall in der Region seit Jahren. Ein damals 72-jähriger Busfahrer, der vermutlich die Bremse mit dem Gaspedal verwechselte, schoss aus der Einfahrt des Herrenberger Busbahnhofs auf die Kalkofenstraße, rammte dabei einen VW-Campingbus, stürzte zwei Meter tief eine Böschung hinunter und krachte in die Fassade eines Discounters.

 
Die Bergungsarbeiten dauerten damals Stunden. Foto: SDMG

Die Bergungsarbeiten mit Spezialkran dauerten Stunden. Der Busfahrer wurde schwer verletzt mit einem Trümmerbruch im Bein, der VW-Fahrer erlitt eine Schnittwunde, ein Halswirbeltrauma und Prellungen durch den Sicherheitsgurt, und eine Mitarbeiterin im Discounter trug Schnittwunden durch umherfliegende Trümmerteile davon. Fahrgäste hatten sich zur Zeit nicht im Bus befunden.

Abgeschlossen ist der Fall aber noch nicht – der Fahrer des VW-Busses hatte zwar relativ schnell die 40 000 Euro bekommen, die sein Campingbus wert war, aber kein Schmerzensgeld. Der Mann berichtet über den Tag, der sein Leben änderte, er sei damals zum Herrenberger Bahnhof gefahren, um seine Schwester abzuholen, mit der er in die Berge fahren wollte auf eine Alm. Das Auto sei vollgepackt gewesen mit Lebensmitteln und Kleidung, „der Bus ist von der Ausfahrt auf mich zugeschossen“, sagt er, es habe innerhalb von Millisekunden seinen Wagen gedreht.

Angst und Albträume

Er sei ebenfalls auf die Böschung zugedriftet, nur eine Eisenstange an der Brüstung habe verhindert, dass er ebenfalls in die Tiefe gekracht sei. Seit der Zeit klagt der Mann über Albträume und Angstzustände im Straßenverkehr.

Und er klagt auch vor Gericht. Er möchte von der gegnerischen Versicherung ein Schmerzensgeld in Höhe von 7000 Euro und die Kosten für einen Mietwagen von etwa 2000 Euro haben, also insgesamt rund 9000 Euro. Das Stuttgarter Landgericht hatte vor wenigen Wochen einen Vergleichsvorschlag von 2000 Euro gemacht, den er aber abgelehnt hat, weil es ihm zu wenig war.

Drei Jahre Wartezeit

Dass es drei Jahre bis zur Verhandlung gedauert hat, begründet der ehemalige Geschäftsführer, der längst in Rente ist, mit bürokratischen Schwierigkeiten. Auch stört es ihn, dass sich der Busunternehmer nicht mit einer Entschuldigung gemeldet habe.

Der beteiligte Busunternehmer sagte, er habe den Fall damals seiner Versicherung übergeben und gehofft, damit werde alles seinen geregelten Gang gehen. Dass damals keine Entschuldigung erfolgt sei, „tue ihm sehr leid“, sagte er am Donnerstag. Der Busunternehmer sagte weiter, er sei immer sehr dahinter her, wenn es einen Unfall mit Personenschaden gebe. Zumal solche Unfälle in seinem Betrieb selten vorkämen, etwa alle zehn Jahre einer. Die zuständige Versicherung macht zu dem Fall keine Angaben und verweist auf den Datenschutz.

Ob und in welcher Höhe dem ehemaligen Geschäftsführer nun ein Schmerzensgeld zugesprochen wird, das wird am Montag vor dem Stuttgarter Zivilgericht verhandelt. Falls es nicht zu einem Vergleich kommt, dürfte das Urteil allerdings erst einige Zeit nach der Verhandlung ergehen. Denn zuvor müssen Gutachter eingeschaltet werden, die den Umfang des tatsächlichen Schadens ermitteln werden.