Wie viel muss ich für meine Geschwindigkeitsüberschreitung zahlen? Foto: OlegRi / shutterstock.com

In diesem Artikel erfahren Sie alles über die aktuellen Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen aus dem neuen Bußgeldkatalog und können mit unserem Bußgeldrechner berechnen, wie viel Sie zahlen müssen.

Einmal einen Ticken zu schnell und zack – geblitzt. Ein Szenario, das keinem Autofahrer gefällt. Im Jahr 2022 gilt der am 09. November 2021 in Kraft getretene Bußgeldkatalog. Seither müssen Autofahrer für Geschwindigkeitsüberschreitungen und andere Verstöße mehr zahlen als bisher. Wie viel Sie zahlen müssen, wenn Sie die Geschwindigkeit überschreiten und dabei geblitzt werden, können Sie mit unserem Bußgeldrechner bestimmen.

Inhalt

Was ist ein Bußgeldrechner?

Mit dem Bußgeldrechner können Sie nicht nur berechnen, wie viel Sie zu schnell gefahren sind – er berücksichtig zudem auch Ihren Fahrzeugtyp, die Lage, die Toleranz sowie die Probezeit und bestimmt Ihre voraussichtliche Strafe.

 
 

Was Sie im Bußgeldrechner eingeben müssen

Zulässige Geschwindigkeit

Hier ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit anzugeben. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft beträgt diese 50 km/h, außerorts liegt die Höchstgrenze bei 100 km/h.

Gefahrene Geschwindigkeit

Hier ist Ihre gefahrene Geschwindigkeit anzugeben. Je nach Höhe der Überschreitung wird ein Bußgeld auf Sie zukommen.

Fahrzeug

Geben Sie hier Ihren Fahrzeugtyp an. Zur Auswahl stehen Kfz ohne Anhänger bis 3,5 t, Motorrad und Kfz mit Anhänger. Bei der Höhe des Bußgeldes und des Fahrverbots wird zwischen unterschiedlichen Fahrzeugklassen unterschieden. Kfz mit Anhänger und Kfz über 3,5 t bekommen höhere Bußgelder sowie empfindlichere Fahrverbote. Noch höhere Bußgelder kommen auf Kfz mit gefährlichen Gütern und Bussen mit Fahrgästen zu.

Wo

Hier ist der Ort der Geschwindigkeitsüberschreitung anzugeben. Dies bezieht sich auf innerorts oder außerorts. Je nach Standort wird ein unterschiedlich hohes Bußgeld verhängt.

Toleranz abziehen

Geben Sie an, ob Sie die Toleranz abziehen möchten. Unterhalb einer Geschwindigkeit von 100 km/h werden als Toleranz 3 km/h abgezogen, bei einer Geschwindigkeit über 100 km/h beträgt die Toleranz 3 %. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid prüfen möchten, geben Sie hier bitte „Nein“ an. Auf Ihrem Bescheid ist die Toleranz bereits abgezogen.

In der Probezeit

Hier ist anzugeben, ob Sie sich in der Probezeit befinden oder nicht. Die Probezeit gilt für Fahranfänger 2 Jahre. Bei Verkehrsvergehen kann es innerhalb der Probezeit zu zusätzlichen Strafen kommen. Hierbei kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h die Probezeit von 2 auf 4 Jahre verlängert sowie ein Aufbauseminar für Fahranfänger verordnet werden. Gibt es eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung, wird eine Empfehlung für die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und eine Verwarnung verhängt. Beim dritten Mal ist der Führerschein weg. Sollte keine Teilnahmebescheinigung am angeordneten Seminar vorliegen, so wird auch hier der Führerschein entzogen. Wird die Bescheinigung nachträglich eingereicht, wird die Fahrerlaubnis zurückgegeben.

Auch interessant: Was braucht man alles für den TÜV?

Geldbußen für Geschwindigkeitsverstöße 2022

Für normale Pkw bis 3,5 t gelten innerorts folgende Geldbußen, Punkte und Fahrverbote:

Überschreitung in km/h

Innerorts

Punkte

Fahrverbot

Bis 10

30 €

11-15

50 €

16-20

70 €

21-25

115 €

1

26-30

180 €

1

1 Monat (wenn innerhalb 12 Monate zweimal eine Überschreitung von 26 km/h)

31-40

260 €

2

1 Monat

41-50

400 €

2

1 Monat

51-60

560 €

2

2 Monate

61-70

700 €

2

3 Monate

Über 70

800 €

2

3 Monate

Für normale Pkw bis 3,5 t gelten außerorts folgende Geldbußen, Punkte und Fahrverbote:

Überschreitung in km/h

Außerorts

Punkte

Fahrverbot

Bis 10

20 €

11-15

40 €

16-20

60 €

21-25

100 €

1

26-30

150 €

1

1 Monat (wenn innerhalb 12 Monate zweimal eine Überschreitung von 26 km/h)

31-40

200 €

1

1 Monat (wenn innerhalb 12 Monate zweimal eine Überschreitung von 26 km/h)

41-50

320 €

2

1 Monat

51-60

480 €

2

1 Monat

61-70

600 €

2

2 Monate

Über 70

700 €

2

3 Monate

Für Pkw mit Anhänger du Fahrzeugen, die schwerer als 3,5 t sind gelten folgende Geldbußen:

Überschreitung in km/h

Innerorts

Außerorts

Bis 10

40 €

30 €

11-15

60 €

50 €

Bis 15 (länger als 5 min)

160 €

140 €

16-20

160 €

140 €

21-25

175 €

150 €

26-30

235 €

175 €

31-40

340 €

255 €

41-50

560 €

480 €

51-60

700 €

600 €

Über 60

800 €

700 €

Für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse gelten folgende Geldbußen:

Überschreitung in km/h

Innerorts

Außerorts

Bis 10

70 €

60 €

11-15

120 €

60 €

Bis 15 (länger als 5 min)

320 €

240 €

16-20

320 €

240 €

21-25

360 €

280 €

26-30

480 €

400 €

31-40

640 €

560 €

41-50

800 €

700 €

51-60

900 €

800 €

Über 60

950 €

900 €

Gesonderte Fälle bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

Zusätzlich treten für besondere Fälle folgende Regeln in Kraft:

Sichtweite unter 50 m

Wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall, Regen oder Glätte behindert wird, beginnt hier das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei 80 €. Zusätzlich bekommen Sie einen Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot kann innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 42 km/h zu schnell verhängt werden.

Gefährdung von Kindern sowie älteren oder hilfsbedürftigen Menschen

Bei zu hoher Geschwindigkeit mit oder ohne unübersichtliche Straßenverhältnisse droht Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 80 € plus einen Punkt.

Illegale Straßenrennen

Die Strafe für illegale Autorennen ist im Vergleich zu den anderen Strafen sehr hoch. Die Teilnahme an illegalen Autorennen ist strafbar und wird mit mindestens einer Geld-, im schlechtesten Fall aber mit einer Gefängnisstrafe betraft.

  • Nehmen Sie als Fahrer an einem verbotenen Autorennen teil, so müssen Sie mit 3 Punkten rechnen und einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe sowie mit dem Entzug des Führerscheins.
  • Nehmen Sie als Fahrer mit Gefährdung an einem verbotenen Autorennen teil, so müssen Sie mit 3 Punkten rechnen und einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie mit dem Entzug des Führerscheins.
  • Nehmen Sie als Fahrer an einem verbotenen Autorennen mit Personenschaden teil, so müssen Sie mit 3 Punkten und einer Freiheitsstrafe von 1 bis 10 (in minder schweren Fällen von 6 Monaten bis zu 5 Jahren) sowie mit dem Entzug des Führerscheins rechnen.

Lese Sie auch: Wie sieht der neue Führerschein aus?

Pkw mit Anhänger

Pkw mit Anhänger werden in Bezug auf die Geschwindigkeitsbegrenzung grundsätzlich Omnibussen und Lkws gleichgesetzt. Das heißt, es darf außerorts nur 80 km/h gefahren werden, in Ausnahmefälle (je nach Fahrzeug und Hänger) auch 100 km/h.

Lohnt sich ein Einspruch?

Nach Empfang des Bußgeldbescheids haben Sie eine 14-tägige Frist, um Einspruch einzureichen. Ob sich der Einspruch lohnt, liegt zum einen an den finanziellen Verhältnissen und zum anderen daran, ob der Führerschein unbedingt benötigt wird. Beispielsweise kann es im Extremfall, wenn es um die Richtigkeit einer Radarmessung geht und ein Sachverständigengutachten eingeholt wird, zu Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten in Höhe von circa 2000 € kommen, sofern der Gerichtsprozess verloren wird.

Weitere Tatbestände zur Verbesserung und Sicherheit im Straßenverkehr

Zu dichtes Auffahren

Für zu dichtes Auffahren kann es auch schnell mal teuer werden. Die nachfolgende Tabelle zeigt alle wichtigen Details:

Abstandsverstoß mit weniger als 80 km/h, es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot:

Bußgeld

Ohne weiteren Faktoren

25 €

mit Gefährdung

30 €

Sachbeschädigung

35 €

Abstandsverstoß mit mehr als 80 km/h, es gibt kein Fahrverbot:

Bußgeld

Punkte

Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes

75 €

1

Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes

100 €

1

Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes

160 €

1

Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes

240 €

1

Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes

320 €

1

Abstandsverstoß mit mehr als 100 km/h:

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes

75 €

1

Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes

100 €

1

Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes

160 €

2

1 Monat

Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes

240 €

2

2 Monate

Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes

320 €

2

3 Monate

Abstandsverstoß mit mehr als 130 km/h:

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes

100 €

1

Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes

180 €

1

Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes

240 €

2

1 Monat

Abstand weniger als 2/10 des halben Tachowertes

320 €

2

2 Monate

Abstand weniger als 1/10 des halben Tachowertes

400 €

2

3 Monate

Rotlichtverstoß

Mit einem Rotlichtverstoß ist das Überfahren einer roten Ampel gemeint. Auch hier gibt es verschiedene Szenarien, die unterschiedliche Strafen mit sich bringen.

Ampel bei „Rot“ überfahren:

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Ohne weiteren Faktoren

90 €

1

Andere gefährdet

200 €

2

1 Monat

Sachschaden verursacht

240 €

2

1 Monat

Ampel bei „Rot“ überfahren (wenn die Ampel länger als 2 Sekunde rot ist):

  Bußgeld Punkte Fahrverbot
Ohne weiteren Faktoren 200 € 2

1 Monat oder je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre nach StGB §315c)

Andere gefährdet 320 € 2

1 Monat oder je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre nach StGB §315c)

Sachschaden verursacht 360 € 2 1 Monat oder je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre nach StGB §315c)

Bei einem grünen Pfeil an einer Ampel nach rechts abbiegen, ohne vorheriges Anhalten (kein Fahrverbot):

Bußgeld

Punkte

Ohne weiteren Faktoren

70 €

1

Fußgänger / Fahrradfahrer behindert

100 €

1

Andere gefährdet

100 €

1

Sachschaden verursacht

120 €

1

Parken und Halten

  • Für das Parken auf Geh- und Radwegen, das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe müssen Sie bis zu 110 € bezahlen.
  • Wenn das Parken auf Geh- und Radwegen, das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie das Parken und Halten in zweiter Reihe andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, bekommen Sie einen Punkt. Das bedeutet: Wenn eine Sachbeschädigung vorliegt oder das Fahrzeug länger als eine Stunde parkt.
  • Unberechtigtes Parken auf einem schwerbehinderten Parkplatz kostet Sie 55 €.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge kostet 55 €.
  • Rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve kostet 35 €.
  • Ein allgemeiner Halt- und Parkverbotverstoß kostet Sie bis zu 25 €.

Rettungsgasse

Für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse drohen Bußgelder zwischen 200 € und 350 € sowie einen Monat Fahrverbot. Zusätzlich kommen 2 Punkte ins Fahreignungsregister. Gleiches gilt für das Nichtbilden einer Rettungsgasse.

Sonstige Verstöße

  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen kostet bis zu 100 €.
  • Auto-Posing kostet Sie aufgrund von unnötigem Lärm, vermeidbarer Abgasbelästigung und des unnützen Hin- und Herfahrens bis zu 100 €.
  • Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 ist innerorts Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Verstöße werden mit 70 € und einem Punkt bestraft.
  • Weitere Geldbußen drohen für fehlerhaftes Abbiegen, oder Fehler beim Ein- und Aussteigen in Bezug auf die Sorgfaltspflichtverletzung.