Zwischen 20 und 5 Uhr gilt in Baden-Württemberg eine nächtliche Ausgangssperre. (Symbolbild) Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Eine Altenpflegerin musste nach eigenen Angaben 340 Euro Bußgeld zahlen, weil sie kurz vor Ende der nächtlichen Ausgangssperre früh morgens zur Arbeit startete. So reagiert das Innenministerium.

Stuttgart - Der Fall einer Altenpflegerin, die wegen eines Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangssperre nach eigener Aussage ein Bußgeld von 340 Euro bezahlen musste, hat hohe Wellen geschlagen.

Der Staatssekretär im baden-württembergischen Innenministerium, Wilfried Klenk, hat eine umfassende behördliche Aufklärung angeboten. „Der Fall bewegt mich“, sagte Wilfried Klenk im Gespräch mit unserer Zeitung. Allerdings möchte die Familie der in Ausbildung befindlichen Altenpflegerin keine weitere Angaben machen und keine weitere Berichterstattung über den Fall: „Wir möchten die Sache auf sich beruhen lassen“, sagte der Vater der volljährigen Frau unserer Zeitung am Dienstag.

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Polizei gehe „mit Augenmaß“ vor

Somit bleibt vorerst offen, warum sie nach eigener Aussage mit einem Bußgeld über dem Regelsatz von 75 Euro belangt worden ist. Möglicherweise haben weitere Tatbestände zu einem erhöhten Bußgeld geführt.

Staatssekretär Klenk sagte, mit genaueren Daten zu dem Fall lasse sich dieser sicherlich aufklären. Generell gehe die Polizei „mit Augenmaß“ bei Kontrollen vor, betonte er. Die Regeln für die Ausgangssperren seien von der Politik, nicht von der Polizei gesetzt worden.

Anmerkung der Redaktion: Zwischenzeitlich gibt es Zweifel daran, ob sich der Fall so wie von der Altenpflegerin geschildert zugetragen hat. Wir bemühen uns um eine weitere Klärung des Sachverhaltes. Weitere Informationen finden Sie hier.