Ein Autofahrer, der geblitzt wurde, weil er 44 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sein soll, hatte geklagt. (Symbolfoto) Foto: dpa/Marijan Murat

Wenn geblitzte Autofahrer gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen, haben sie Anspruch auf Einsicht in die Wartungsnachweise des Blitzers. Das hat der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Stuttgart entschieden.

Wer geblitzt wurde und gegen den Bußgeldbescheid vorgeht, muss Zugang zu den Wartungs- und Reparaturunterlagen des Blitzers bekommen. Das verlange der Grundsatz des fairen Verfahrens, entschied der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Stuttgart.

Geklagt hatte ein Autofahrer, der nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs geblitzt wurde, weil er 44 Kilometer pro Stunde zu schnell gefahren sein soll. Der Mann ging noch im Jahr 2017 gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 160 Euro und das einmonatige Fahrverbot vor. Weder vor dem Amtsgericht Mannheim noch vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hatte er Erfolg. Seine Forderung nach Einsicht in die Wartungsnachweise des Blitzers lehnte das Amtsgericht wegen mangelnder Erforderlichkeit ab.

Das ginge so nicht, urteilte der Verfassungsgerichtshof. Ein faires Verfahren setze „Waffengleichheit“ zwischen den Verfolgungsbehörden und dem Beschuldigten voraus. Deshalb müsse der Beschuldigte umfassend auf Beweismittel und Ermittlungsvorgänge zugreifen können. Dies hatte auch schon das Bundesverfassungsgericht 2020 festgestellt. Mit seinem Urteil hob der Verfassungsgerichtshof die Entscheidungen des Amts- und Oberlandesgerichts auf. Das Amtsgericht muss in der Sache nun neu entscheiden.