Bushido ist mit seiner Klage gescheitert: Das Verwaltungsgericht Köln hat die Indizierung seines Albums „Sonny Black“ durch die Bundesprüfstelle als gerechtfertigt eingestuft. Foto: dpa

Bushido ist mit seiner Klage gescheitert: Das Verwaltungsgericht Köln hat die Indizierung seines Albums „Sonny Black“ durch die Bundesprüfstelle als gerechtfertigt eingestuft.

Köln - Das Album „Sonny Black“ von Bushido bleibt weiterhin auf dem Index: Die Bundesprüfstelle hatte das 2014 erschienene Album auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt. Die Bundesbehörde stufte die Liedtexte als verrohend, gewaltverherrlichend und diskriminierend ein. Dagegen klagte der Rapper.

Klage abgewiesen

Das Verwaltungsgericht wies die Klage am Freitag jedoch ab. Bushido, der nicht selbst im Gericht erschien, kann gegen die Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. In einem ähnlichen Fall hatte er dort im vergangenen Jahr einen Erfolg erzielt. Das Gericht entschied, dass der Bushido-Song „Stress ohne Grund“ zu Unrecht auf der Liste jugendgefährdender Medien stehe.

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hatte das 2014 erschienene Album „Sonny Black“ im April 2015 auf den Index gesetzt. Die Behörde begründete dies unter anderem damit, dass die Texte einen kriminellen Lebensstil verherrlichten und Frauen und Homosexuelle diskriminierten. Die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche die vielen abwertenden Bezeichnungen in ihren Wortschatz übernähmen, sei hoch.