Vollverschleierung ist für Angestellte im öffentlichen Dienst gesetzlich verboten. Foto: dpa

Eine Frau durfte beim Neubürgerempfang im Weinheimer Rathaus am Samstag nicht mitfeiern. Der Grund: Ihr Gesicht war verhüllt. Oberbürgermeister Heiner Bernhard (SPD) verteidigt das Vorgehen.

Weinheim - Am Samstag wurde eine vollverschleierte Frau beim Neubürgerempfang der Stadt Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) von einer Referentin des Oberbürgermeisters Heiner Bernhard auf dessen Anweisung hingewiesen, dass dieser bei öffentlichen Anlässen im Rathaus den Bürgern und Bürgerinnen von Angesicht zu Angesicht begegnen möchte. Daraufhin verließ die Deutsche muslimischen Glaubens mit ihrer Familie die Feier, da sie den Schleier nicht ablegen wollte. Bernhard selbst war zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor Ort.

Wer Ausweispapiere beantragt, muss sein Gesicht zeigen

„Wenn ich mit meiner Unterschrift einlade, erwarte ich, dass mir die Gäste mit der gleichen Offenheit entgegen treten, wie ich es tue“, sagte der SPD-Politiker und betont seine Position, dass Vollverschleierung in städtischen Stellen nicht mit den bestehenden Vorschriften und Umgangsformen vereinbar sei. Bereits vergangene Woche wollte dieselbe Frau beim Bürgerbüro einen Reisepass für ihr Kind beantragen. Die Sachbearbeiterin lehnte ab, da die Frau sich weigerte ihr Gesicht zu zeigen. Vor knapp einem Jahr hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das bei bestimmten Behördengängen zum Lichtbildabgleich verpflichtet. In einer internen Mitteilung bekräftigte Bernhard das Vorgehen der Beamtin und erinnerte die betroffene Familie mit einem Brief an deren Mitwirkungspflicht.

„Ich lege Wert darauf, meinem Gegenüber ins Gesicht zu schauen“

„Vollverschleierung widerspricht unseren Grundregeln im persönlichen Umgang. Ich lege Wert darauf, meinem Gegenüber ins Gesicht zu schauen“, argumentiert Bernhard. Er würde gleich reagieren, wenn jemand mit einem Motorradhelm oder einer Zorro-Maske Ausweispapiere beantragen wolle. „Wir werden das in Zukunft auch so handhaben“, so Bernhard. In anderen Städten haben verhüllte Frauen die Möglichkeit, den Schleier zur Feststellung der Identität in einem Nebenzimmer abzunehmen. Eine Dienstanweisung dafür gibt es aber nicht.